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AHO Aktuell - 17.01.2006

Bozen: Verschärfte Bestimmungen zur Haltung von gefährlichen Hunden


Bozen (aho) - Auch die Stadt Bozen wendet die kürzlich vom Land
erlassenen Bestimmungen für die Haltung von gefährlichen Hunderassen
an. Betroffen sind Hunde der folgenden Rassen bzw. Kreuzungen mit den
folgenden Rassen: American Bulldog, American Staffordshire Terrier,
Anatolian Karabash, Bandog, Bullmastiff, Bull Terrier, Dogue de
Bordeaux, Dogo argentino, Fila brasileiro, Mastiff, Mastino
napoletano, Pardog, Pit Bull, Rottweiler, Staffordshire Terrier, Tosa
Inu.

Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss sich von der Stadt
innerhalb 28. März 2006 die Ermächtigung zur Haltung des Hundes
erteilen lassen. Wer hingegen einen solchen Hund neu erwirbt, muss
sich vom Bürgermeister der Wohngemeinde dazu ermächtigen lassen. Eine
Ermächtigung benötigen auch die entsprechenden Dogsitter.
Minderjährigen und Vorbestraften wird keine Genehmigung erteilt.

Hunde dieser Rassen müssen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie
in öffentlichen Gebäuden einen Maulkorb tragen und an der Leine
geführt werden, während sie an allen anderen der Öffentlichkeit
zugänglichen Orten an der Leine geführt werden müssen oder einen
Maulkorb tragen müssen.


 



 

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