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AHO Aktuell - 21.01.2006

Veterinäramt Leer: Aufstallungspflicht für Geflügel wird kommen


Leer (aho) - Mit der Ausbreitung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe
genannt, auf die Türkei steigt die Gefährdung für das EU-Gebiet. Mit
allen Mitteln versuchen die zuständigen Behörden, ein Übergreifen auf
die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Dazu gehört, so Dr.
Franz Efkes vom Veterinäramt des Landkreises Leer, Kontakte zwischen
Hausgeflügel und Zugvögeln zu vermeiden. Eine einzige Unvorsichtigkeit
von Reisenden durch mitgebrachtes vom Virus befallenes Geflügel oder
Geflügelfleisch könne ebenso einen "Flächenbrand" auslösen wie
infizierte Zugvögel. Darum sei die Aufstallung des Hausgeflügels eine
vertretbare und sinnvolle Maßnahme, die nach Einschätzung des
Veterinäramtes kommen wird.

Die Aufstallungspflicht für die Zeit vom 1. März bis zum 30. April sei
bereits in Planung. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die
Geflügelhalter - auch Hobby-Halter - sollten sich schon jetzt auf
diese Situation einstellen und entsprechende Aufstallmöglichkeiten
einrichten, lautet die Empfehlung des Veterinäramtes. Denn nach dem
bisherigen Seuchenverlauf sei davon auszugehen, dass von der
Vogelgrippe für unser Gebiet noch längere Zeit eine erhebliche Gefahr
ausgeht, die auch für Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.

Bisher wurde die Geflügelpest festgestellt in Indonesien, Kambodscha,
Kasachstan, Kroatien, Laos, Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Pakistan,
Rumänien, Russland, Thailand, Türkei, Ukraine, Vietnam und
Volksrepublik China einschließlich Hongkong.



 



 

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