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AHO Aktuell - 23.01.2006

Rhein-Sieg-Kreis: Reiten ohne gültiges Reitkennzeichen kann teuer werden


Siegburg (aho) - Der Rhein-Sieg-Kreis weist alle Reiterinnen und
Reiter im Kreisgebiet darauf hin, dass eine Kennzeichnungspflicht für
Reitpferde besteht. Wer in der freien Landschaft und/oder im Wald
reitet, muss im Besitz eines gültigen Reitkennzeichens sein, das
beidseitig am Zaumzeug des Pferdes gut sichtbar angebracht ist.
Abweichungen von dieser verbindlichen Regelung akzeptiert die Untere
Landschaftsbehörde nur bei kleineren Pferden, bei denen die Plakette
gut sichtbar am Sattel angebracht werden kann.

Die gelben Kennzeichen müssen jährlich mit neuen Aufklebern versehen
werden, um die Reiterlaubnis für das laufende Kalenderjahr zu
besitzen. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen in der freien Landschaft
und/oder im Wald ausreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies gilt
selbst dann, wenn man das Kennzeichen aus der Jacken- oder Hosentasche
ziehen und vorweisen kann; die sichtbare Anbringung am Pferd ist
Pflicht.


 



 

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