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AHO Aktuell - 31.01.2006

Stadt Werne: Häufig Ärger mit nicht angeleinten Hunden


Werne (aho) - Beim Ordnungsamt der Stadt Werne häufen sich derzeit
Beschwerden über Probleme mit frei laufenden Hunden. Jüngster Fall: Am
vergangenen Donnerstag wurden im Stadtpark Hund und Herrchen von zwei
größeren Hunden gebissen. Anlass für das Ordnungsamt, noch einmal auf
die Landeshundeverordnung aufmerksam zu machen: "Der Paragraph 2 weist
für bestimmte Bereiche den Leinenzwang aus", sagte Egon Kock vom
Ordnungsamt der Stadt.

Die Vorschrift gilt vor allem dort, wo ein größerer Publikumsverkehr
herrscht, zum Beispiel in Fußgängerzonen, sowie auf allen, der
Allgemeinheit zugänglichen Plätzen. Und dazu zählt halt auch der
Stadtpark, informiert das Ordnungsamt.

Nach den Erfahrungen des Ordnungsamtes ist vor allem die Gegend rund
um den Stadtsee ein beliebtes Gebiet, um Brutus oder Waldi mal frei
Gassi gehen zu lassen. Aber auch auf der Trimmstrecke im Stadtwald gab
es einigen Ärger. "Verstöße werden mit einer saftigen Geldbuße
geahndet", betont Egon Kock, der an Frauchen und Herrchen appelliert,
die Vierbeiner anzuleinen. Und noch eines ist wichtig: Der Leinenzwang
gilt nicht nur für Exemplare der Größenordnung Schäferhund oder
Rottweiler, sondern für alle.


 



 

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