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AHO Aktuell - 02.02.2006

Voraussichtlich Freilandverbot vom 1. März bis zum 30. April


Berlin / Riems (aho) - Hausgeflügel - auch Hobby-Geflügel - muss In
Deutschland voraussichtlich vom 1. März bis zum 30. April wieder in
den Stall. Das Institut für Tiergesundheit auf der Insel Riems empfahl
eine zweimonatige Stallpflicht, um ein Einschleppen der Tierseuche
durch Zugvögel zu verhindern, teilte das Agrarministerium im Berlin
mit. Sollten Erkenntnisse vorliegen, die einen früheren Beginn der
Aufstallungspflicht erforderlich erscheinen lassen, ist das
Bundesministerium (BMELV) kurzfristig in der Lage, eine Eilverordnung
auch mit anderen Fristen in Kraft zu setzen.


 



 

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