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AHO Aktuell - 03.02.2006

Mönchengladbach: Hundesteuer am 15. Februar fällig


Mönchengladbach (aho) - Das Steueramt der Stadt Mönchengladbach macht
jetzt alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass nach der
Hundesteuersatzung die Hundesteuer für 2006 am 15. Februar fällig ist.
Zu versteuern sind alle privat gehaltenen Hunde bzw. zugelaufene
Vierbeiner, die nicht innerhalb von zwei Wochen an das städtische
Tierheim am Hülserkamp abgegeben wurden. Auch Welpen einer
selbstgehaltenen Hündin müssen ab einem Mindestalter von drei Monaten
versteuert werden. Steueranmeldungen sind unter Angabe von Name und
Adresse des Halters sowie Beginn der Tierhaltung und Herkunft des
Tieres schriftlich an die Stadt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude
Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach, zu richten.
Anmeldeformulare können unter den Telefonnummern 02161/25 3203 und 25
3205 sowie 25 3204 angefordert oder auf der Internetseite der Stadt
(www.moenchengladbach.de) heruntergeladen werden.

In Mönchengladbach beträgt die Hundesteuer für einen Hund 120,00 Euro,
für zwei Hunde 144,00 Euro je Hund und für drei und mehr Hunde 180,00
Euro je Hund. In Einzelfällen kann Steuerermäßigung gewährt werden,

· so bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder soweit
der Mönchengladbach-Ausweis vorhanden ist (30,00 Euro für einen Hund -
für weitere Hunde gilt der normale Steuersatz),

· bei Haltern, die einen Hund zur Bewachung von
landwirtschaftlichen Anwesen (400 Meter von Siedlungen entfernt, 30,00
Euro) und Gebäuden (200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt,
60,00 Euro) benötigen.

· Eine Steuerermäßigung von 60 EURO wird ferner gewährt für
geprüfte Jagdhunde, die von Jagdausübungsberechtigten mit einem
gültigen Jagdschein gehalten werden. Die Ermäßigung ist auf einen Hund
begrenzt.

· Steuerbefreiung gewährt die Stadt auf Antrag für Hunde, die
ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
hilfloser Personen dienen. Ein entsprechender Schwerbehindertenausweis
bzw. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist Voraussetzung für
die Befreiung.

· Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für Hunde,
die der Halter nachweislich aus dem Tierheim Mönchengladbach -
Tierschutz MG e. V., Hülserkamp 74, 41065 Mönchengladbach - in seinen
Haushalt übernommen hat. Die Steuerbefreiung erfolgt für 12 Monate,
beginnend mit der Übernahme des Hundes.

Aus Kostengründen erhalten Hundehalter nur bei Änderungen in der
Steuersatzung einen Jahresbescheid. Eine neue Hundesteuermarke wird
nur auf Anfrage bei Verlust oder Beschädigung der alten Marke
zugesandt. Das Steueramt bittet alle Hundehalter, die keine
Einzugsermächtigung erteilt haben, die Steuer pünktlich zum 15.
Februar 2006 an die Stadtkasse zu zahlen. Verstöße gegen die
Anmeldepflicht können nach dem Kommunalabgabengesetz mit Geldbußen bis
zu 5.000 Euro geahndet werden.



 



 

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