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AHO Aktuell - 04.02.2006

Schock-Fotos: Tierschützer müssen Rücksicht auf Kinder nehmen


Arnsberg (aho) - Tierschützer dürfen nicht ohne Zustimmung der Bürger
und unvorbereitet mit drastischen Fotos verletzter oder gequälter
Tiere in der Öffentlichkeit um Spenden und Mitglieder werben. In
mehreren Urteilen hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in den
vergangenen Monaten die Auflagen für einen Tierschutzverein bestätigt.
Der Verein wollte in der Fußgängerzone in der Siegener Innenstadt
überdimensionale drastische Bilder präsentieren, um auf Missstände in
der Schweinemast bzw. in der Pelztierzucht aufmerksam zu machen. Die
Auflagen schrieben vor, dass bestimmte Bilder nur abgeschirmt, etwa
hinter Sichtschutzwänden, interessierten Personen gezeigt werden
dürften. Die hiergegen gerichteten Eilanträge hatten ganz überwiegend
keinen Erfolg. Das Gericht führte in seinen Beschlüssen aus, die
Auflagen stellten einen angemessenen Ausgleich zwischen der
grundgesetzlich geschützten Versammlungs- und
Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht
unbeteiligter Dritter, insbesondere auch von Familien mit Kindern,
andererseits dar. Diese Personen könnten bei Beachtung der Auflagen
den Veranstaltungsort passieren, ohne unfreiwillig und unvorbereitet,
quasi zwangsweise, mit drastischen Bildern zum Tierschutz konfrontiert
zu werden. Dem Verein sei es dennoch möglich, Passanten für sein
Anliegen zu sensibilisieren und sie bei entsprechender Bereitschaft
mit weiteren Bildern zu konfrontieren. Rechtsmittel gegen diese
Entscheidungen blieben ohne Erfolg

(VG Arnsberg, 3 L 34/05, 3 L 236/05, 3 L 858/05 und 3 L 1047/05).

 



 

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