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AHO Aktuell - 10.02.2006

Wildernde Hunde +++ Hundehalter können strafrechtlich verfolgt werden


Berchtesgaden / Schönau a. Königssee (aho) - In den letzten Wochen
häufen sich in den Gemeinden Schönau am Königssee/Oberschönau und
Berchtesgaden/Unterau die Fälle von Hunden zu Tode gehetzten oder
gerissenen Rehwildes. Der Berchtesgadener Anzeiger informiert in der
aktuellen Ausgabe zur Rechtslage. Wie die Zeitung berichtet, hat Wild
in der jetzigen Notzeit aufgrund der Schneehöhe keine Chance, einem
"satten", ausgeruhten Hund zu entkommen.

Es obliegt dem Hundehalter, den natürlichen Jagd- und Tötungstrieb zu
u nterbinden. Sollte ein Hundehalter seinen Hund, wissend, dass dieser
Hund dem Wild nachstellt, ohne die nötige Aufsicht laufen lassen, so
begeht der Hundehalter eine Straftat, heißt es in der Zeitung. Ebenso
begeht ein Hundehalter, der seinen Hund ohne Aufsicht laufen lässt,
auch wenn dieser keinem Wild nachstellt, eine Ordnungswidrigkeit nach
der jeweiligen Gemeindeverordnung. Gemäß dem Bayerischen Jagdgesetz
sind die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen befugt,
wildernde Hunde und Katzen zu töten.

Wie die Zeitung berichtet, bittet die Polizeiinspektion Berchtesgaden,
in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft des inneren Landkreises, die
Hundehalter, ihre Hunde an der Leine zu führen, auch wenn es
verlockend sein mag, seinen Hund alleine oder unter Aufsicht im tiefen
Schnee seinen "Auslauf" zu ermöglichen.


 



 

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