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AHO Aktuell - 15.02.2006

Niedersachsen: Minister Ehlen fordert Geflügelhalter auf, die Tiere ab sofort einzustallen


Hannover (aho) - Verbraucherschutzminister Seehofer erlässt ein
Aufstallungsgebot für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter.
Ab 17. Februar darf sich während der Zugvogelzeit voraussichtlich bis
Ende April alles Hausgeflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten,
Gänse, Laufvögel, Rebhühner, Fasane, Wachteln), nicht im Freien
aufhalten. Diese Maßnahme wurde erlassen, um dem Risiko der
Einschleppung der Vogelgrippe in die Bestände durch Zugvögel zu
begegnen. Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Nach den Funden
von verendeten und infizierten Schwänen auf der Insel Rügen bittet der
niedersächsische Verbraucherschutzminister Hans-Heinrich Ehlen alle
Geflügelhalter, ihre Tiere ab sofort in den Ställen zu lassen.
Gleichzeitig warnte er vor Überreaktionen. "Wir haben hier eine
hochinfektiöse Tierkrankheit, die bei einem Ausbruch Millionen von
Hühnern, Gänsen und Enten das Leben kosten könnte. Aber Menschen sind
derzeit nicht in Gefahr, wenn sie einfache Schutzmaßnahmen einhalten:
Keine toten Vögel anfassen und beim Urlaub in Risikogebieten
Geflügelmärkte meiden."

Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich, da das
Virus hier noch nicht in Hausgeflügelbeständen festgestellt wurde und
es im Übrigen bereits bei Temperaturen von +70° Celsius - also der
üblichen küchenmäßigen Zubereitung - sicher abgetötet wird.
Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr
Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu
halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende
Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird
Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt
diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese
Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine
Ausnahme durch den örtlich zuständigen Landkreis genehmigt werden.
Diese Einzelfallmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem
Kontakt mit Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche
Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf
Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert
und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den
Bestand mischen können. "Für alles Hausgeflügel in Niedersachsen muss
gewährleistet sein, dass es nicht in Kontakt mit möglicherweise
infizierten Zugvögeln gelangt. Deshalb muss grundsätzlich jedes Tier
in den Stall.", erläuterte Minister Ehlen. Verstöße gegen die
Verordnung können mit 25.000 EUR Bußgeld geahndet werden, zudem können
im Seuchenfall auch zivilrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.

In Niedersachsen stehen ca. 72 Mio. Stück Geflügel in etwa 22.000
Beständen (ca. 60 % des Wirtschaftsgeflügels bundesweit). In den
Niederlanden mit einem vergleichbaren Geflügelbestand von ca. 90 Mio.
Stück mussten anlässlich des Geflügelpestgeschehens im Jahre 2003 ca.
30 Mio. Tiere getötet werden, mahnt das Ministerium.


 



 

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