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AHO Aktuell - 15.02.2006

Berlin: Aufstallungsgebot für Nutz- und Ziergeflügel ab Freitag


Berlin (aho) - Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz teilt mit:

Auch nach der Feststellung des Vogelgrippe-Virus H5N1 bei Wildvögeln
in Staaten der EU und bei Schwänen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es
für die Berliner Bevölkerung keine veränderte Gefahrensituation. Bei
der bei Schwänen festgestellten Klassischen Geflügelpest, auch
Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine Tierseuche. Nur bei sehr
engem Kontakt mitinfizierten Vögeln besteht für Menschen die Gefahr,
sich anzustecken. Solange das Virus nicht mutiert, ist die Vogelgrippe
nach wie vor nicht von Mensch zu Mensch übertragbar.

Um zu verhindern, dass die Tierseuche über den Zug von Wildvögeln nach
Deutschland eingeschleppt wird, gilt das erneute Aufstallungsgebot von
Geflügel bereits ab kommenden Freitag. Ab diesem Zeitpunkt muss auch
in Berlin vorsorglich alles Nutz- und Ziergeflügel wieder aufgestallt
werden. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel,
Wachteln, Enten und Gänse müssen - unabhängig von der Anzahl der Tiere
- wieder in geschlossenen Ställen gehalten werden. Abweichend davon
dürfen Vögel auch in abgedeckten Volieren gehalten werden, dies ist
jedoch beim zuständigen Veterinäraufsichtsamt anzuzeigen. Für Tierpark
und den Zoologischen Garten können darüber hinaus besondere Maßnahmen
genehmigt werden. Die anderen Vorschriften zum Schutz vor der
Vogelgrippe bleiben in Kraft, wie z.B. das Einfuhrverbot von Geflügel
und Geflügelprodukten aus von der Vogelgrippe betroffenen Ländern. Für
die Bevölkerung sind in dieser Zeit Hygienemaßnahmen besonders strikt
zu beachten. Wer tote Tiere findet, sollte sie auf keinen Fall
anfassen und auch keine Federn aufsammeln. Dann sollte das örtlich
zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt informiert werden.
Die Ämter sind angewiesen, tot aufgefundenen Wildvögel verstärkt auf
das gefährliche Virus H5N1 untersuchen zu lassen. Bislang konnte bei
den 115 Tieren, die seit Oktober im Institut für Lebensmittel,
Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT) untersucht worden sind, das Virus
nicht nachgewiesen werden.

Die Senatsverwaltung fordert alle Halter von Nutz- und Ziergeflügel
erneut auf, die Vorschriften auch künftig unbedingt einzuhalten und
nach wie vor für eine optimale Haltungshygiene zu sorgen.


 



 

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