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AHO Aktuell - 16.02.2006

Zum Vogelschutz kein Heckenschnitt


Bielefeld (aho) - Noch vor Frühlingsanfang schauen sich die
heimischen Vögel bereits nach geeigneten Nistmöglichkeiten um. Dabei
sind Hecken und Büsche, die sehr bald einen dichten Sichtschutz
bieten, besonders begehrt.

Nach den Erfahrungen des Umweltamtes der Stadt Bielefeld wissen viele
Gartenbesitzer nicht genau, welche Schutzbestimmungen und
Bußgeldvorschriften landesweit zu beachten sind. In der Zeit vom 1.
März bis zum 30. September dürfen Hecken, Büsche und Röhricht nicht
abgeschnitten, gerodet oder zerstört werden. Ausgenommen sind
schonende Form- und Pflegeschnitte. Bei genehmigten Baumaßnahmen darf
ebenfalls eingegriffen werden, sofern dabei nicht dort lebende,
geschützte Tierarten getötet werden. Das Umweltamt rät Hobbygärtnern,
die Gehölze daher noch im Februar zu schneiden. Schon in Kürze können
sie dann unter anderem Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig, Buchfink und
Heckenbraunelle beim Nisten beobachten und an den gefiederten Gästen
noch viel Freude haben.


 



 

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