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AHO Aktuell - 16.02.2006

Strafmaß bei Stallpflichtverstoß +++ 25.000 EURO möglich


Köln (aho) - Geflügelhaltern im Rheinland droht bei Verstoß gegen die
morgen in Kraft tretende Stallpflicht ein Bußgeld. Die Strafe kann bis
zu 25.000 Euro bei Großbetrieben betragen. Nach Angaben der
Veterinärämter in den Städten und Kreisen wird bei der Festlegung des
Bußgeldes nach der Anzahl der Tiere und nach der Schwere des Verstoßes
unterschieden. Im Oberbergischen Kreis beispielsweise beläuft sich
wegen geringer Betriebsgrößen das Strafmaß auf maximal 1. 000 Euro,
berichtet der WDR.


 



 

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