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AHO Aktuell - 16.02.2006

Schwerkrankes Kätzchen vernachlässig +++ Tierschützerin muss Geldbuße bezahlen


Heidenheim (aho) - Die Vorsitzende der Katzen- und Tierhilfe
Heidenheim, Astrid G. muss 250 Euro Geldbuße zahlen, weil sie mit
einen schwer erkrankten Kätzchen nicht rechtzeitig zum Tierarzt ging.

Wie die Heidenheimer Zeitung berichtet, erhielt eine in Mergelstetten
von Astrid G. betriebene Tierpension Besuch von einer Amtstierärztin
und einem Beamten des Wirtschaftskontrolldienstes (WKD). Die
Tierheim-ähnliche Einrichtung werde immer wieder mal kontrolliert,
wird der WKD-Beamte in der Zeitung zitiert, zumal es dort hin und
wieder Probleme gebe. Bei der Kontrolle entdeckten die beiden ein etwa
sechs Wochen altes Kätzchen mit einem großen Geschwür am linken und
einem etwas kleineren Geschwür am rechten Auge. Die Veterinärin
ordnete an, dass das Tier eingeschläfert werden muss. Hier handle es
sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, meinte der
Staatsanwalt, denn die Angeklagte habe es pflichtwidrig unterlassen,
mit der Katze rechtzeitig einen Tierarzt aufzusuchen.

Wie die Zeitung berichtet, wertete der Richter das Verhalten der
Angeklagten als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Astrid G.
hätte die Vergrößerung des Geschwürs frühzeitig feststellen können und
spätestens am nächsten Vormittag zum Tierarzt gehen müssen. Dies habe
sie nicht getan. Erst aufgrund der Kontrolle habe sie einen Tierarzt
aufgesucht, der das Tier einschläfern musste.




 



 

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