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AHO Aktuell - 17.02.2006

Tierheim Lübeck sucht Pflegestellen für gefährliche Hunde


Lübeck (aho) - Das Gefahrhunde- Gesetz zeigt Wirkung: Der Lübecker
Tierschutzverein bereitet sich auf bis zu 25 gefährliche Hunde vor,
die zwangseingewiesen werden - und sucht jetzt Pflegestellen. Hierüber
berichteten die "Lübecker Nachrichten" (LN).

Seit 1. Mai 2005 gilt in Schleswig-Holstein das Gesetz, das die
Öffentlichkeit vor gefährlichen Hunden schützen soll. Als gefährlich
gelten Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire
Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und
mit anderen Hunderassen. Als gefährlich gelten aber auch Hunde, die
Menschen gebissen haben, Menschen in drohender Weise angesprungen und
andere Tiere gebissen haben. Wer solche Vierbeiner hält, muss etliche
Auflagen erfüllen. Wie die Lübecker Nachrichten berichtet, werden
außerdem weit höhere Steuern fällig: Für einen gefährlichen Hund
berappt man in Lübeck 618 Euro im Jahr. Durch die neue
Gefahrhunde-Verordnung "drohen nun in nächster Zeit bis zu 25 Hunde
zwangsweise eingezogen zu werden", wird die Rechtsanwältin Ellen
Kloth, Vorsitzende des Lübecker Tierschutzvereins in den NL zitiert.

Der Verein hat die Kosten für das Halten eines gefährlichen Hundes
zusammengetragen. Rechnet man die Gebühren, Steuern und Kosten für
Hundeführerschein sowie Wesenstest für das Tier zusammen, kommt man
für ein Ehepaar, das sich einen gefährlichen Hund halten will, auf
rund 1400 Euro. Diese Auflagen werden vielen Haltern zu teuer und zu
aufwändig sein, schätzt der Tierschutzverein. Folge: Die Vierbeiner
werden beschlagnahmt und ins Tierheim verfrachtet. Ein Vertrag aus dem
Jahr 1989 zwischen der Stadt und dem Verein regelt, dass das Tierheim
die Hunde aufnehmen muss. Vorsitzende Kloth im Gespräch mit den LN:
"Dafür erhält der Verein Gelder, die noch nicht einmal im Ansatz die
Personalkosten decken." Weiteres Problem: Die vorhandene Hundeanlage
schafft die Aufnahme so vieler gefährlicher Tiere nicht. Die so
genannten Listenhunde können nicht im Rudel gehalten werden, aber die
Zahl der Einzelzwinger ist begrenzt. Außerdem bräuchten die Tiere
"ausreichenden Sozialkontakt" zu Menschen. Dafür aber reiche das
Personal nicht, so die Vorsitzende.

Ein Gespräch mit der Stadtverwaltung am 12. Januar brachte keine
Lösung, berichtet das Blatt. Dort habe man zwar Verständnis für die
Lage des Tierheims gezeigt, aber darauf verwiesen, dass man die
Gefahrhunde-Verordnung umsetzen müsse, berichtete Ellen Kloth der
Zeitung. "Schlimmstenfalls ist mit einer Einschläferung der Tiere zu
rechnen", wird die Vorsitzende in der Zeitung zitiert, "aber das
machen wir nicht." Aus Sicht der Tierschützer sind "Hunde betroffen,
die bisher völlig unauffällig waren, die nur der falschen Rasse
angehören, und Hunde, die bei verantwortungsvollen Haltern unauffällig
sein können."

Der Tierschutzverein sucht jetzt landesweit verantwortungsvolle
Tierfreunde, die sich eine solche Aufgabe zutrauen und ein solches
Tier aufnehmen möchten. Der Verein käme für die Tierarztkosten auf,
heist es in den "LN". Der Hund bliebe zudem im Eigentum des Tierheims,
das auch einen Kursus für den Hundeführerschein anbietet. Das Tierheim
Lübeck kann telefonisch (Telefon 0451-306911) oder per Email
(info@tierheim-luebeck.de) erreicht werden.



 



 

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