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AHO Aktuell - 01.03.2006

Vogelgrippe: Leinenzwang für Hunde und Hausarrest für Katzen in Sperrzonen


Dresden (aho) - Nachdem gestern erstmals bei einer Katze eine
H5N1-Infektion nachgewiesen wurde, haben sich Bund und Länder heute
über weitere Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest verständigt.
Wie das Sächsisches Staatsministerium für Soziales mitteilt, soll per
Bundesverordnung festgelegt werden, dass in den bereits bestehenden
Sperrzonen (drei Kilometer um den Fundort eines infizierten Vogels)
ein Leinenzwang für Hunde gilt und Katzen im Haus zu halten sind. Die
Bundesländer, die bereits H5N1-Funde bei Wildvögeln haben, werden
diese Maßnahmen sofort erlassen. Sachsen ist bisher nicht von der
Geflügelpest betroffen. Damit kommen diese Regelungen derzeit im
Freistaat nicht zum Einsatz. Das Wildvogelmonitoring soll auf hohem
Niveau fortgesetzt werden. Die Länder haben sich darauf geeinigt, in
Sperrzonen aufgefundene tote oder auffällige Säugetiere ebenfalls zu
untersuchen. Ein eventuelles Impfen von Hauskatzen wurde als nicht
zielführend angesehen, da es zur Zeit weder einen geeigneten
Tierimpfstoff gibt, noch die im Humanbereich vorhandenen
Grippeschutzimpfungen eine Wirkung gegenüber H5N1 enthalten,
informiert das Ministerium.


Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems hat jetzt
eine Fachinformation "Antworten auf Fragen zur hochpathogenen Aviären
Influenza bei der Katze" veröffentlicht. Sie finden diese
Fachinformation auf der AHO - Hauptseite unter dem Menüpunkt "Fachinfo
Katze".


 



 

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