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AHO Aktuell - 03.03.2006

Veterinärdienst Soest greift durch +++ Bußgeld für nicht gemeldetes Geflügel


Soest (aho) - Der Veterinärdienst der Kreisverwaltung Soest weist noch
einmal eindringlich darauf hin, dass alle Geflügelhalter ihre Tiere
dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden müssen. Grundlage
seien die Viehverkehrs- und die Geflügelpestverordnung. "Diese
Anzeigepflicht gilt auch für den Privatmann, der im Garten vier oder
fünf Hühner hält", stellt Dr. Wilfried Hopp, Leitender
Kreisveterinärdirektor, klar:

Der Amtstierarzt ist regelrecht erbost über aktuelle Vorfälle, die
belegen, dass die Meldepflicht offensichtlich noch nicht ins
Bewusstsein einiger Tierbesitzer gelangt ist. "Das ist angesichts der
öffentlichen Diskussion und der umfangreichen Medienberichterstattung
über die Vogelgrippe nicht nachzuvollziehen und fahrlässig", betont
Dr. Hopp. Er versteht seinen Aufruf als letzte Warnung. Wer sein
Federvieh nicht sofort nachmelde, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
Werde ein nicht gemeldeter Geflügelbestand nach einem Seuchenausbruch
entdeckt, liege die Höhe einer solchen Strafe nicht unter 1.000 Euro.

Ein privater Geflügelhalter hatte sich in dieser Woche besorgt bei der
Polizei gemeldet, weil er in seinem Stall ein totes Huhn gefunden
hatte. Dem Veterinärdienst war dieser Bestand nicht bekannt. Zum Glück
war das Tier nicht mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert. Ein anderer
Hühnerbesitzer ließ sich mit seinem Federvieh für einen Pressebericht
ablichten. Über sein Hobby hatte er zwar dem Lokalredakteur, aber
nicht den Veterinären des Kreises berichtet.


 



 

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