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AHO Aktuell - 04.03.2006

Achtung Hobby-Geflügelhalter +++ Exorbitante Schadenersatzforderungen möglich


Vechta (aho) - Der Landkreis Vechta weist noch einmal eindringlich
daraufhin, dass auch Hobbygeflügelhalter ihre Tiere aufstallen müssen.
Das Aufstallgebot gilt für jeden Geflügelhalter, die Anzahl der
gehaltenen Tiere ist dabei unerheblich. Tritt in einem
Geflügelbestand, egal welcher Größe, die Geflügelpest auf so muss im
Umkreis alles Geflügel getötet werden. Dieses kann im Landkreis Vechta
sehr schnell eine Tierzahl von mehreren 100.000 sein. Sollte man
feststellen, dass der Ausbruch der Geflügelpest darauf zurückzuführen
ist, dass die Tiere nicht dauernd aufgestallt waren, macht sich der
Geflügelzüchter schadenersatzpflichtig. Alle Betriebe in denen gekeult
werden müsste könnten Schadensersatz fordern. Das möglich Bußgeld von
25.000,- Euro, was bei Verletzung der Aufstallpflicht vom Landkreis
verhängt werden kann, dürfte dann eher nebensächlich sein.

Das Kreisgebiet von Vechta liegt in der Flugschneise der Zugvögel;
gerade der Dümmer und andere Gewässer werden gern von Zugvögeln als
Rastplätze aufgesucht. Es besteht deshalb ein besonderes Risiko der
Ansteckung von Nutzgeflügel.


 



 

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