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AHO Aktuell - 13.03.2006

Veterinäramt Bitburg: Geflügelhalter müssen auch wenige Tiere melden!


Bitburg (aho) - Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
weist nochmals darauf hin, dass Geflügelhalter und auch
Hobbygeflügelhalter dazu verpflichtet sind, unabhängig von der
gehaltenen Tierzahl ihren Betrieb beim Veterinäramt anzumelden und
ein Bestandsregister zu führen. Da bei der Geflügelpest Hühner in
kurzer Zeit zunächst mit einem Rückgang der Legeleistung reagieren und
oft nach sehr kurzer Erkrankungszeit sterben, zieht jede Auffälligkeit
Untersuchungen nach sich. Der Besitzer muss dann, wenn Todesfälle bei
mindestens drei Tieren innerhalb von zwei Tagen (in Beständen mit bis
zu 100 Tieren) eintreten oder wenn binnen 24 Stunden mehr als zwei
Prozent der Tiere (in Beständen über 100 Tieren) sterben, auf
Geflügelpest untersuchen lassen.

Die Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin, zunächst bis zum
30.4.2006. Geflügelhalter sollten nach wie vor erhöhte
Vorsichtsmaßnahmen beachten: - Betreten der Stallungen nur mit
betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung (Stiefel,
Overall, Haarnetz); - an den Eingängen Möglichkeit zur Desinfektion
von Schuhwerk bereit stellen; - kein unbefugter Personen- und
Fahrzeugverkehr innerhalb des Betriebsbereiches; - regelmäßige
Schadnagerbekämpfung in den Stallungen sowie im Außenbereich.

Hotline für Geflügelhalter: Unter der Telefonnummer 0261 9149111 wurde
eine Hotline für Geflügelhalter eingerichtet. Diese ist werktags von 9
Uhr bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr zu erreichen.

Auffinden verendeter Wildvögel

Beim Fund von toten Wildvögeln, insbesondere bei Schwänen, Enten,
Gänsen und anderen Wasservögeln, aber auch bei Greifvögeln, sollte
das Veterinäramt oder die zuständige Stadt- und Verbandsgemeinde
(Ortspolizeibehörde) informiert werden. Außerhalb der Dienstzeiten
dieser Behörden nehmen die Polizeiinspektionen Prüm und Bitburg
entsprechende Meldungen entgegen. Über Notruf 110 und 112 können
ebenfalls die zuständigen Behörden von entsprechenden Funden
unterrichtet werden.

Katzen nicht in Geflügelhaltungen

Zur eigenen Sicherheit sollten keine Katzen und Hunde mehr in
Geflügelbestände gelassen werden. Beide Tierarten können Überträger
für das Virus sein.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter Telefon: 06561 152140.


 



 

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