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AHO Aktuell - 24.03.2006

Erster Geflügelpestbefund bei Mäusebussard in Berlin


Bei einem im Bezirk Marzahn-Hellersdorf tot aufgefundenen Mäusebussard
wurde eine H5N1-Infektionen nachgewiesen und damit der Verdacht auf
den Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Ob es sich dabei um die
aggressive Variante des Erregers handelt und sich damit der Verdacht
bestätigt, wird derzeit im Nationalen Referenzlabor des
Friedrich-Loeffler-Institutes, Insel Riems untersucht. Es ist der
erste derartige Fall im Land Berlin, teilt die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz mit.

Gesundheitssenatorin Dr. Heidi Knake-Werner: "Berlin ist gut für den
Ernstfall vorbereitet. Beim bisher beobachteten epidemiologischen
Verlauf der Geflügelpest war es nur eine Frage der Zeit, bis auch
Berlin betroffen sein würde. Die Berliner Behörden tun alles
Notwendige, um ein Ausbreiten der Tierseuche auf Nutztiere zu
verhindern. Eine höhere Gefährdung für den Menschen ergibt sich aus
dem Tierseuchenfall nicht. Ab heute Mittag wird in meiner Verwaltung
ein Bürgertelefon für Anfragen bereitstehen."

Bei dem Tier handelt es sich um einen Einzelfund, eine größere Anzahl
von verendeten Vögeln wurde bisher nicht gefunden. In diesem Jahr sind
mehr als 1.000 verendete Wildvögel in Berlin mit negativem Ergebnis
untersucht worden. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat als
zuständige Behörde umgehend die in der Wildvogel -
Geflügelpestschutzverordnung aufgeführten Maßnahmen eingeleitet. Er
richtet umgehend einen Sperrbezirk mit 3 Kilometer Radius und ein
Beobachtungsgebiet mit 10 Kilometer Radius um den Fundort in
Berlin-Biesdorf ein. Das Beobachtungsgebiet umfasst Teile der
Brandenburger Landkreise Barnim und Märkisch-Oderland sowie der
Berliner Bezirke Pankow, Lichtenberg, Treptow-Köpenick,
Friedrichshain-Kreuzberg sowie Neukölln. In Sperrbezirk und
Beobachtungsgebiet dürfen Geflügel, Vögel anderer Arten und deren
Erzeugnisse ohne veterinärbehördliche Genehmigung nicht aus den
Beständen entfernt werden. Allen betriebsfremden Personen ist der
Zutritt zu Geflügelställen verboten. Im Sperrbezirk werden zusätzlich
alle Geflügelbestände und Außenhaltungen anderer Vogelarten regelmäßig
durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt auf
Krankheitssymptome untersucht. Katzen sind in diesem Gebiet
einzusperren und Hunde an der Leine zu führen.

Die behördlicherseits ergriffenen und angeordneten Sperr- und
Hygienemaßnahmen sollen dazu dienen, die Einschleppung des Virus in
die Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Für die Bevölkerung besteht
derzeit bei Einhaltung der üblichen Hygieneregeln - keine Kadaver
anfassen, nach Wildtierkontakt Hände gründlich mit Seife waschen -
nach wie vor keine erhöhte Gefahr.


 



 

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