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AHO Aktuell - 30.03.2006

Luftangriff: Impfaktion gegen Fuchs-Tollwut mit Fressködern per Flugzeug


Stuttgart (aho) - Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
teilt am Donnerstag (30. März) mit, dass im nördlichen Landesteil von
Baden-Württemberg ab dem 3. April 2006 eine erneute Impfaktion gegen
Tollwut in Baden-Württemberg startet. Diese wird in enger Abstimmung
mit den benachbarten Bundesländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz
durchgeführt.

Das bestehende baden-württembergische Impfgebiet mit einer
Gesamtfläche von 6.560 Quadratkilometern umfasst, wie bereits im
vergangenen Jahr die gesamten Landkreise Rhein-Neckar, Neckar-Odenwald
und Heilbronn , sowie die Stadtkreise Mannheim , Heidelberg und
Heilbronn und Teile der angrenzenden Landkreise Karlsruhe, Enzkreis,
Ludwigsburg , Rems-Murr, Hohenlohe, Schwäbisch-Hall sowie Main-Tauber
und Teile des Stadtkreises Stuttgart .

Die Ausbringung der Fressköder erfolgt bei der Impfaktion vorrangig
per Flugzeug. Die Bevölkerung in den Impfgebieten wird gebeten, die
ausgelegten Köder nicht zu berühren. Sollten dennoch Köder
versehentlich berührt oder zerstört werden, so bittet das Ministerium,
bei einem direktem Hautkontakt mit der Impfstoffflüssigkeit, das
zuständige Gesundheitsamt zu informieren und aufzusuchen. Damit Hunde
keine ausgelegten Köder fressen und damit den Impferfolg bei Füchsen
einschränken könnten, sollte man diese im Impfgebiet nicht frei laufen
lassen.

Am 2. Dezember 2004 war erstmals seit 1996 wieder bei einem in
Elztal/Muckental erlegten Fuchs die Tollwut in Baden-Württemberg
diagnostiziert worden. Danach wurden im Neckar-Odenwald-Kreis bis
heute lediglich insgesamt acht weitere Fälle, bei sieben Füchsen und
einem Reh festgestellt. Der letzte positive Befund von Tollwut in
Baden-Württemberg liegt bereits über ein Jahr zurück. Somit ist davon
auszugehen, dass es sich bei den Tollwutfällen im
Neckar-Odenwald-Kreis nur um ein regionales Seuchengeschehen handelte.

Für eine endgültige Entwarnung oder ein Nachlassen der Bekämpfungs-
und Impfmaßnahmen wäre es zum jetzigen Zeitpunkt dennoch zu früh. Nach
den rechtlichen Vorgaben der Tollwut-Verordnung muss die Impfung
mindestens noch zwei Jahre im Anschluss an den letzten bestätigten
Tollwutfall durchgeführt werden. Deshalb müssen die intensiven
Screeningmaßnahmen weitergeführt werden, um ein mögliches erneutes
Aufflackern des Seuchengeschehens bzw. eine Seuchenverbreitung unter
der so genannten Impfdecke rechtzeitig zu erkennen.

Die zuständigen Behörden fordern die Jäger im Land, vor allem in den
gefährdeten Stadt- und Landkreisen auf, verstärkt Füchse zu beobachten
und Auffälligkeiten unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu
melden. Wichtig ist auch, dass verendete und durch einen Unfall
getötete Füchse, sowie andere verhaltensauffällige Tiere untersucht
werden.


 



 

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