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AHO Aktuell - 31.03.2006

H5N1 bei Berliner Mäusebussard


Berlin (aho) - Das nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza
(Geflügelpest) des Friedrich-LöffIer-Institutes auf der Insel Riems
hat die zuständigen Berliner Behörden soeben darüber informiert, dass
es sich bei dem in der vergangenen Woche bei einem in Berlin
aufgefundenen Mäusebussard festgestellten Influenza-A-Virus um den für
Geflügel hochpathogenen Virustyp H5N1 (Typ Asia) handelt.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
teilt deshalb mit, dass die aufgrund des Verdachts auf diese Infektion
eingeleiteten tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (Einrichtung eines
Beobachtungsgebiet im gesamten Berliner Stadtgebiet) mindestens bis
zum 27. April 2006 aufrechterhalten bleiben müssen.

Diese bedeuten insbesondere Einschränkungen folgender Art:

- Während des Zeitraums von 15 Tagen nach Festlegung des
Beobachtungsgebietes dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft
gehaltene Vögel anderer Art nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht
werden.

- Während des Zeitraums von 30 Tagen nach Festlegung des
Beobachtungsgebietes dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft
gehaltene Vögel anderer Art innerhalb des Beobachtungsgebietes nur
nach vorheriger Anzeige beim örtlichen Veterinäramt verbracht werden.


 



 

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