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AHO Aktuell - 05.04.2006

Rheingau-Taunus-Kreis: Tollwut-Impfködern für Füchse werden von Hand ausgelegt


Bad Schwalbach (aho) - Ungeachtet der Impfung von Füchsen gegen
Tollwut durch Auslage von Impfködern in Wald und Flur ist Deutschland
(Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) momentan das einzige
westeuropäische Land in der EU, in dem noch Tollwut grassiert. In
Hessen sind der Großraum Frankfurt, der Bereich entlang der A5
Richtung Darmstadt bis Landkreis Bergstrasse, der südwestliche Anteil
des Odenwaldkreises, der Wetteraukreis sowie der Main-Kinzig-Kreis
betroffen. "Seit dem Jahr 2001 ist deshalb auch das Gebiet der
Landeshauptstadt Wiesbaden und der östliche Teil des
Rheingau-Taunus-Kreises zum gefährdeten Bezirk erklärt worden", teilt
Landrat Burkhard Albers mit.

Ursache für das Tollwutgeschehen sind Probleme mit der Flugbeköderung
im Ballungsraum Rhein-Main (Überflugrechte, großflächige Bebauung),
von dem auch große Teile des Gebietes der Landeshauptstadt Wiesbaden
betroffen sind. Beflogen werden hier nur die Gebiete nördlich der
bebauten Ortslagen von Frauenstein, Dotzheim, Wiesbaden, Bierstadt,
Igstadt und Breckenheim. Um eine Ausbreitung der Tollwut in bisher
freie Gebiete zu verhindern, wurde die Beköderung variiert, erläutert
der Leiter des Veterinäramtes des Rheingau-Taunus-Kreises, Dr. Holger
Botzen.

Ab dem 10. April 2006 wird der Regierungsbezirk Darmstadt zum Abwurf
von Impfködern beflogen. Pro Quadratkilometer werden durchschnittlich
30 Köder über Wald und Feld ausgebracht. In nicht ausreichend durch
die Flugauslage beköderten Stadtgebieten von Wiesbaden und im
Rheingau-Taunus-Kreis erfolgt ab dem 18. April 2006 eine verstärkte
Handauslage. Unter Berücksichtigung der Tollwutsituation im
benachbarten Rheinland-Pfalz wird insbesondere im Anschluss an die
Rheinübergänge eine intensive Handauslage durchgeführt, um einem
möglichen Übergang der Tollwut über den Rhein entgegen zu treten.

Botzen: "Bei den Ködern handelt es sich um hundekuchenartige
Presslinge in Schlauchverpackungen, in die eine Impfstoffkapsel
eingebettet ist." Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht
frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die
nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen und die von einer
Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen,
die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen. Die
Veterinärbehörde bittet jedoch die Tierhalter dringend, vom 10. April
2006 bis 28. April 2006 Hunde nur angeleint in Wald und Feld zu
führen. Damit soll vermieden werden, dass die Hunde den Füchsen
zuvorkommen und Köder samt Plastikkapsel verschlingen.

Aufgefundene Köder oder auch die darin eingepressten Impfstoffkapseln
sollen mit bloßen Händen nicht angefasst werden. Bei Hautkontakt mit
dem Tollwut-Impfstoff wird empfohlen, sich vom Hausarzt beraten zu
lassen. Der Impfstoff ist für Menschen unschädlich, außer wenn das
frische Impfvirus in Schleimhäute gelangt, etwa durch Reiben der Augen
mit den Händen.


 



 

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