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AHO Aktuell - 07.04.2006

Stadt Mannheim: Vogelgrippe-Sperrbezirk endet, tollwutgefährdeter Bezirk bleibt


Mannheim (aho) - Nach heutigem Stand endet der Vogelgrippe-Sperrbezirk
mit Ablauf des 8. April 2006, da sich auch in der zurückliegenden
Woche kein neuer Verdachtsfall ergeben hat. Damit hat das gesamte
Stadtgebiet ab 9. April nur noch den Status eines
Beobachtungsgebietes. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nun auch die
Katzenbesitzer innerhalb der 3-km-Zone um den Blesshuhn-Fundort in der
Inselstraße ihre Haustiere wieder frei laufen lassen. Für Hunde gilt
die Leinenpflicht nach der allgemeinen Polizeiverordnung. Das
Beobachtungsgebiet endet mit Ablauf des 17. April, sofern vorher keine
neuen Verdachtsfälle bekannt werden.

Mannheim liegt allerdings weiterhin in einem tollwutgefährdeten
Bezirk, seitdem Tollwutfälle bei Füchsen im hessischen Odenwald und im
Rhein-Neckar-Kreis aufgetreten sind. Dies war erstmals im Frühsommer
2003 und zuletzt im Februar 2005 der Fall. In Mannheim selbst ist noch
kein Tollwutfall festgestellt worden. Am 13. April 2006 beginnt in
Mannheim nun die Frühjahrsaktion zur Immunisierung der Füchse. Sie
findet auf Anweisung des baden-württembergischen Ministeriums für
Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) und in enger Abstimmung mit den
benachbarten Bundesländern statt und wird vom städtischen
Veterinärdienst organisiert. Am Gründonnerstag werden zunächst im
Gebiet nördlich der BAB 6, im Sandhofer Wald und im Käfertaler Wald
sowie im Waldpark/Reißinsel und in Straßenheim (gesamtes Gebiet
östlich der BAB 6) präparierte Köder zur Immunisierung (Impfung) der
Füchse per Flugzeug ausgebracht. Die bebauten Gebiete innerhalb der
Stadtgrenzen sind von dieser Flugauslage ausgenommen. Im restlichen
Stadtgebiet werden die Köder am 28. April 2006 per Hand in
siedlungsnahen Gebieten und öffentlichen Grünanlagen ausgebracht.

Um den Erfolg der aktuellen Immunisierungsaktion nicht zu gefährden,
wird die Bevölkerung darum gebeten, folgende Verhaltenshinweise zu
beachten:

- Hunde und Katzen dürfen nur bei wirksamem Tollwutimpfschutz
frei laufen. Hunde müssen darüber hinaus unter der sicheren Einwirkung
des Hundeführers stehen.

- Unabhängig vom Tollwutimpfschutz dürfen Hunde nach Ausbringung
der Köder im Impfgebiet zwei Wochen lang nicht frei laufen um zu
vermeiden, dass sie ausgelegte Köder fressen und damit den Impferfolg
bei Füchsen einschränken. Katzen sollten ebenfalls zwei Wochen lang
nicht im Impfgebiet frei laufen. Falls ein Haustier einen Köder
frisst, besteht keine Gefahr für das Tier. Bitte keinen Köder aus dem
Maul nehmen!

- Ausgelegte Köder bitte nicht berühren. Sollte dies dennoch
versehentlich geschehen, sollten Sie umgehend die Hände waschen. Bei
einem direkten Hautkontakt mit der Impfstoffflüssigkeit bitte den
Fachbereich Gesundheit (Tel. 293-2222 oder -2223) informieren und
aufsuchen.

- Wer verdächtige Tiere - vor allem verendete, kranke bzw.
verhaltensgestörte Füchse - feststellt, soll umgehend den städtischen
Veterinärdienst (Tel. 293-6350 oder -6358) informieren.

Als weitere Schutzmaßnahmen hat das Ministerium die landesweite
verstärkte Bejagung der Füchse und deren anschließende Untersuchung
angeordnet. Eine Aufhebung des tollwutgefährdeten Bezirks ist erst
möglich, wenn über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren geimpft
und dabei keine neuen Indikatoren oder Nachweise auf Fuchstollwut
gewonnen wurden. In diesem Jahr sind noch zwei weitere Tollwut -
Impfaktionen für Füchse geplant.


 



 

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