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AHO Aktuell - 12.04.2006

Schweiz: Bundesrat will Meldepflicht für Hundebisse


Bern (aho) - Der Schweizer Bundesrat hat heute Maßnahmen zum Schutz
vor gefährlichen Hunden erlassen. Die Maßnahmen zielen in erster Linie
auf die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse). Sie treten
auf den 2. Mai 2006 in Kraft und sollen die Verantwortung der Halter
und gut sozialisierte Hunde fördern. Dies beginnt bei der Zucht, die
auf geringe Aggressionsbereitschaft ausgerichtet sein muss. Das
bedeutet, dass Zucht und Haltung die Sozialverträglichkeit der Hunde
zum Ziel haben muss. Der Halter hat zudem die nötigen Vorkehrungen zu
treffen, damit sein Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet. Bei
verhaltensauffälligen Hunden aber sollen die Vollzugsbehörden rasch
durchgreifen können. Ärzte, Tierärzte, Zollorgane und Hundeausbilder
müssen deshalb Hundebisse bei Menschen oder anderen Tieren, aber auch
Anzeichen von übermäßiger Aggression den zuständigen kantonalen
Stellen melden.

Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden in der zur Zeit laufenden
Totalrevision der Tierschutzverordnung überprüft. Auch weitere
Maßnahmen, etwa bezüglich der Ausbildung von Hundehaltern, sind
möglich.

Außerdem hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Frage einer Verschärfung der
Haftpflicht für Hundehalter zu prüfen; insbesondere eine
obligatorische Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle oder
bestimmte Gruppen von Hunden.


 



 

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