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AHO Aktuell - 14.04.2006

Minister: Landwirte können Schadensersatz von Hundehaltern fordern


Saarbrücken (aho) - Bei steigenden Temperaturen und Sonnenschein
zieht es die Menschen nach dem langen Winter wieder ins Freie. Jogger
und Radfahrer durchstreifen die Landschaft, Eltern spazieren mit ihren
Kindern und genießen das schöne Wetter.

Ebenso sind wieder viele Hundebesitzer unterwegs und lassen ihre
vierbeinigen Lieblinge zuweilen frei in Feld und Flur herumtollen.
Doch nur wenige denken daran, die "Hinterlassenschaften" ihrer Tiere
zu beseitigen. Warum auch - schließlich werden landwirtschaftliche
Flächen auch mit Kuhmist und Gülle gedüngt. Doch diese scheinbar
logische Schlussfolgerung ist falsch. "Exkremente von Hunden auf
Wiesen und Feldern bereiten unseren Landwirten gravierende,
existenzielle Probleme", so der saarländische Umweltstaatssekretär
Rainer Grün.

Zum einen verschmähen Rinder mit Hundekot verunreinigtes Gras oder
Heu. Dies führt im landwirtschaftlichen Betrieb zu Einbußen bei der
Futtererzeugung und deren Qualität. Zum anderen können
landwirtschaftliche Nutztiere ernsthaft durch einen Einzeller namens
"Neospora caninum" erkranken, welcher in Hundeexkrementen vorkommt und
bei Rindern zu Fehl- und Totgeburten führen kann.

Abgesehen davon ist es natürlich auch für jeden Verbraucher eine
extrem unappetitliche Vorstellung, dass Hunde zwischen Kopfsalat und
Kohl ihre Notdurft verrichten. "Dabei ist der Schutz
landwirtschaftlicher Flächen gesetzlich geregelt. Nach dem
saarländischen Naturschutzgesetz dürfen diese während der Nutzzeit -
in der Regel Frühling bis Herbst - nur auf vorhandenen Wegen betreten
werden", so Umweltstaatssekretär Rainer Grün. Dies gilt natürlich auch
für mitgeführte Hunde. Beim Zuwiderhandeln kann dies künftig ein
Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Unabhängig
davon haben die betroffenen Landwirte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
einen Schadensersatzanspruch bei erfolgter Verunreinigung ihrer
Kulturen. Ein allzu sorgloser Hundespaziergang kann demnach sehr
kostspielig werden.

Das saarländische Umweltministerium appelliert somit an alle
Hundebesitzer, im Interesse der Landwirtschaft aber auch in ihrem
eigenen Interesse als Verbraucher Rücksicht zu nehmen und darauf zu
achten, dass landwirtschaftliche Flächen nicht durch die Exkremente
ihrer Tiere verunreinigt werden.


 



 

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