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AHO Aktuell - 18.04.2006

Schwerpunkt-Aktion der Wiener Polizei zur Leinen- und Maulkorbpflicht


Wien (aho) - In den kommenden beiden Wochen legt die Wiener Polizei
zwei Wochen lang verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der
gesetzlich Vorschriften im Bereich Hundehaltung. Insbesondere die
Leinen- bzw. Maulkorbpflicht wird kontrolliert. Anliegen ist dass das
Zusammenleben von Mensch und Hund in Wien konfliktfrei abläuft. Es
geht um die Sicherheit von Kindern oder Joggern in den Parks und nicht
um Schikanen für Hundebesitzer. Die Einhaltung gewisser Regeln ist
dabei unerlässlich, werden die beteiligten Dienststellen in der
"Rathauskorrespondenz" vom 18.4.2006 zitiert.

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und
Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder
Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der
Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf
gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine.
Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise"
viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln,
in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

Die Schwerpunktaktion soll den Wiener Hundehaltern diese Regeln wieder
verstärkt in Erinnerung rufen. Erinnert werden soll dabei auch an die
153 Hundeverbotszonen in Wien, das Hundeverbot auf Spielplätzen,
Friedhöfen, im gesamten Lainzer Tiergarten und auf den
Steinhofgründen. Daneben gibt es aber mehr als 120 Hundezonen mit
einer Gesamtfläche von 830.000 m2.

Die Wiener Polizei setzt dabei auf den Grundsatz "Aufklärung geht vor
Strafe". Hundehaltern, die sich trotz einer Abmahnung punkto Leinen-
oder Maulkorbpflicht als uneinsichtig erweisen, kann aber auch ein
Verwarnungsgeld von 21 Euro ins Haus stehen, verlautet aus dem
Rathaus.


 



 

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