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AHO Aktuell - 21.04.2006

Freilandverbot bleibt bestehen +++ Ausnahmen an risikoarmen Standorten möglich


Berlin (aho) - Mit einer prinzipiellen Weiterführung der Stallpflicht
für Geflügel aber auch mit Ausnahmemöglichkeiten für Freilandhaltungen
reagiert Bundesminister Horst Seehofer auf die fortgesetzte Bedrohung
durch Vogelgrippeviren in den Wildvogelbeständen. "Wir nehmen die
Bedrohung durch die Vogelgrippe weiterhin sehr ernst. Auch wenn es
sich in erster Linie um eine Bedrohung für Vögel und Geflügel handelt,
wissen wir um die mögliche Bedrohung auch für die Menschen. Wir müssen
deshalb sehr verantwortlich reagieren," sagte Horst Seehofer,
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
heute in Berlin.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte mit seiner in dieser Woche
vorgelegten Risikobewertung bestätigt, dass die Gefahr für einen
Eintrag des Geflügelpest-Virus in die Nutzgeflügelbestände als nach
wie vor hoch angesehen wird. Angesichts von mehr als 300 positiv
getesteten Wildvögeln empfahlen die Wissenschaftler des FLI, die
Stallhaltung als Regel beizubehalten und die Freilandhaltung von
Geflügel an Bedingungen zu koppeln.

Er werde deshalb mit einer Verordnung als Regel die Stallhaltung für
Geflügel weiter vorschreiben, anders als bisher aber Freilandhaltung
unter bestimmten Schutzbedingungen zulassen.

Der Regelungsvorschlag des BMELV, der jetzt mit den Ländern diskutiert
wird, beinhaltet:

1. Unbefristete Aufstallung

Die Aufstallung in geschlossenen Ställen oder großen Volieren im
Freiland (nach oben gegen Einträge mit einer dichten Abdeckung
gesichert, seitlich gegen das Eindringen von Vögeln gesichert) soll
unbefristet verlängert werden, da sich das Risiko einer Einschleppung
von hoch pathogenem H5N1, wie zuletzt auch der Ausbruch in Sachsen
gezeigt hat, erhöht hat.

2. Ausnahmen von der Aufstallung

Ausnahmen von der Aufstallung sind mit Genehmigung der zuständigen
Behörde betriebsbezogen möglich, wenn

a. Geflügel aus dem betroffenen Betrieb nicht in andere Geflügel
haltende Betriebe verbracht wird,

b. der Geflügel haltende Betrieb sich nicht in einem
Restriktionsgebiet oder an einem Risikostandort (Feuchtbiotope, Seen
oder Flüsse, an denen sich Wildvögel sammeln) befindet,

c. der Geflügel haltende Betrieb nicht in einer geflügeldichten
Region gelegen ist und

d. der Betrieb klinisch, serologisch und virologisch regelmäßig
untersucht wird.

Mit dieser Regelung sind nach Auffassung von Bundesminister Horst
Seehofer die Bedingungen für Geflügelhalter in Deutschland wieder
plan- und berechenbar. Auch die Freilandhaltung wird, sofern es sich
nicht um Risikostandorte handelt, wieder möglich sein. "Ich halte das
für einen guten Kompromiss zwischen den wirtschaftlichen Interessen
der Tierhalter, dem Tierschutz und dem Schutz vor einer Tierseuche,"
betonte Seehofer.

Dieser Vorschlag solle nun kurzfristig mit den Ländern diskutiert
werden und in der kommenden Woche als Eilverordnung in Kraft gesetzt
werden. Damit würde dann die bis Ende April geltende, zum Schutz vor
einem Eintrag durch Zugvögel bis 30.4. befristet erlassene
Aufstallungsanordnung ersetzt. Diese hatte Ausnahmen nur in den Fällen
zugelassen, in denen eine Aufstallung faktisch nicht möglich war.

 



 

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