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AHO Aktuell - 22.04.2006

Düsseldorf: 70 Verstöße gegen Anleinpflicht +++ Bußgelder ab 75 Euro


Düsseldorf (aho) - 70 Halter, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß
anleinten, ertappten die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes
(OSD) binnen einer einwöchigen Schwerpunktaktion. 25 davon müssen mit
Bußgeldern ab 75 Euro rechnen. In 21 Fällen wurde ein Verwarngeld
erhoben. 24 Hundebesitzer kamen mit einer mündlichen Verwarnung davon.
Sie erhielten gleichzeitig ein Faltblatt "Hundehaltung in Düsseldorf",
damit sie zukünftig besser informiert sind.

Auch Positives vermerkten die OSDler während der Aktion: So
registrierten sie 104 Hunde, die brav an der Leine geführt wurden. Die
bloße Präsenz der Ordnungskräfte in Uniform bewirkt oft, dass
Hundehalter ihre Hunde fix anleinen.

Im Zuge der Aktion wurden weiterhin zwei Verfahren wegen nicht
beseitigtem Hundekot und zwei wegen Verweigerung der Personalien sowie
falscher Personalienangabe eingeleitet. Die Mitarbeiter des Ordnungs-
und Servicedienstes sind wie die Polizei im Rahmen ihres Dienstes zur
Erhebung der Personalien berechtigt.

Die OSDler sahen vor allem in Waldgebieten und Parks wie zum Beispiel
im Aaper, Grafenberger und Gerresheimer Wald, Rheinpark, Zoopark,
Nordpark, Hofgarten, Bürgerpark Bilk, Elbroichpark und Volksgarten
nach dem Rechten. Aber auch Friedhöfe, auf die grundsätzlich keine
Hunde mitgenommen werden dürfen, wurden ins Auge gefasst. Auffällig
war nach Angaben der Einsatzkräfte, dass die festgestellten Verstöße
in den Grünanlagen gegenüber Kontrollen im letzten Jahr zurückgingen.
Dafür wurden mehr frei laufende Hunde im Straßenraum angetroffen. Noch
immer gilt: Kontrollen in Zivil führen zu mehr Feststellungen, tauchen
uniformierte Kräfte auf, werden die Hunde von den Haltern schnell an
die Leine gelegt. Das spricht dafür, dass die meisten Hundehalter
inzwischen sehr wohl über die Anleinpflicht informiert sind. Die
meisten Ertappten zeigten sich einsichtig.





 



 

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