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AHO Aktuell - 28.04.2006

Aktueller Stand zur Vogelgrippe in Baden-Württemberg


Stuttgart (aho) - "Die Frage, in welchen Teilen Baden-Württembergs und
unter welchen Bedingungen in den kommenden Monaten Freilandhaltung von
Geflügel möglich ist, bedarf einer sehr sorgfältigen Abwägung. Die
Gefährdungssituation durch eine mögliche Einschleppung des Virus in
Geflügelbestände verlangt nach einer restriktiven Linie. Auf der
anderen Seite wollen wir, dass in Baden-Württemberg auch künftig
Freilandhaltung möglich ist - dafür sprechen Tierschutz- und nicht
zuletzt auch wirtschaftliche Gründe", sagte der baden-württembergische
Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag
(28. April) in Stuttgart. "Baden-Württemberg wird sich daher intensiv
am Ringen der Länder, um eine allen Gesichtspunkten möglichst
weitgehend Rechnung tragende Lösung, beteiligen", betonte Minister
Peter Hauk.

Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems geht in seiner
aktuellen Risikobewertung von einem derzeit hohen Risiko für
Hausgeflügelbestände, sich über Wildvögel mit dem hochpathogenen
aviären Influenzavirus zu infizieren, aus. In Deutschland ist seit
Mitte Februar bei 315 Wildvögeln das aggressive Geflügelpestvirus
nachgewiesen worden, bei weiteren 16 besteht der Verdacht darauf. Ein
Hausgeflügelbestand in Sachsen war ebenfalls betroffen.

Vor diesem Hintergrund solle an der bundesweiten Aufstallpflicht für
Hausgeflügel festgehalten werden. Zunächst werde die bestehende
Aufstallungsverordnung bis zum 15. Mai 2006 verlängert. Diese werde
anschließend durch eine weitere Eilverordnung ersetzt. "Die neue
Verordnung wird eine grundsätzliche Aufstallpflicht festlegen, wobei
von den zuständigen Behörden Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen
erteilt werden können. Keine Ausnahmen wird es für Betriebe in der
Nähe von Gewässern oder Feuchtbiotopen geben, an denen sich Wildvögel
sammeln, da hier eine erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht", erklärte
Minister Hauk.

Weiterhin sollten wirtschaftlich wichtige Standorte mit einer hohen
Geflügeldichte geschützt werden, auch hier dürften keine Ausnahmen
genehmigt werden. Über eine bundeseinheitliche Auslegung dieser beiden
Vorgaben würden in den nächsten zwei Wochen auf Bund-Länder-Ebene
fachliche Absprachen stattfinden. "Soweit Ausnahmegenehmigungen
erteilt werden, müssen die Betriebe streng überwacht werden. Dazu
gehören klinische, virologische und serologische Untersuchungen der
Tierbestände. Je nach gehaltener Tierart und Bestandsgröße müssen in
den kommenden zwei Wochen konkrete Untersuchungspflichten festgelegt
werden", so der Minister. Die Tierseuchenreferenten der Länder treffen
sich zu den genannten Themen am kommenden Dienstag in Berlin.

Die aktuelle Geflügelpestsituation in Baden-Württemberg stellt sich
wie folgt dar: Insgesamt wurden 7.538 Wildvögel und 101 Säugetiere,
darunter 70 Katzen untersucht. Bei keinem der Säugetiere konnte das
Geflügelpestvirus nachgewiesen werden. Dagegen waren 19 Befunde der
untersuchten Wildvögel positiv. Als Maßnahmen wurden unter anderem
Restriktionsgebiete um die Fundorte der toten Vögel errichtet. Zwei
dieser Sperrgebiete bestehen derzeit noch in Überlingen und
Friedrichshafen (Bodenseekreis).

"Baden-Württemberg unterstützt die Überlegungen der Internationalen
Bodenseekonferenz, die für das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der
aviären Influenza praktikable Vorschläge erarbeitet hat. Dabei werden
Erfahrungen aus dem seitherigen Seuchengeschehen in
Handlungsvorschläge umgesetzt, die die bisherigen Vorgaben der EU
modifizieren", so der Minister. Über die nationalen Behörden sollen
diese Vorschläge an die EU herangetragen werden.

Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem bisherigen und
möglicherweise zukünftigen Vogelgrippegeschehen in Deutschland und
Europa könnten bislang nicht oder nur ungenügend beantwortet werden.
Das Land begrüße daher die angekündigten Forschungsprogramme der EU
und des Bundes, insbesondere zur Virusdiagnostik und Im
pfstoffentwicklung. Diese Programme befassen sich jedoch nicht mit
wichtigen landesspezifischen Fragestellungen. Um das bisherige
Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg aufzuklären und
schnellstmöglich zielgerichtete Abwehrmaßnahmen gegen ein zukünftiges
Übergreifen von Vogelgrippeviren bei Wildvögeln auf
Hausgeflügelbestände oder den Menschen entwickeln zu können, sei die
zeitnahe und intensive Erforschung des Virenreservoirs in
Wildvogelpopulationen in Baden-Württemberg und möglicher
Ausbreitungswege von Vogelgrippeviren im Land erforderlich.

Baden-Württemberg wird daher ein eigenes Forschungsprogramm "Wildvögel
und Vogelgrippe" starten, das die Forschungsprogramme des Bundes und
der EU schwerpunktmäßig im Bereich der landesspezifischen
ornithologischen und ornithologisch-virologischen Grundlagenforschung
mit einem interdisziplinären Ansatz ergänzen wird. "Dabei soll die im
Land vorhandene Fachkompetenz von Labor- und Forschungseinrichtungen
des Landes, des Bundes, der Max-Planck-Gesellschaft oder der
Naturschutzverbände einbezogen werden. Ein intensiver Austausch der
Ergebnisse mit den Forschungsprogrammen des Bundes und der EU sowie
den Nachbarstaaten, insbesondere den Bodenseeanrainerstaaten ist
vorgesehen", betonte Minister Peter Hauk.

 



 

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