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AHO Aktuell - 02.05.2006

Schweiz: Meldepflicht für Hundebissverletzungen und übermäßige Aggression


Luzern (aho) - Am heutigen 2. Mai 2006 sind die durch den Schweizer
Bundesrat am 12. April 2006 beschlossenen Maßnahmen zum Schutz vor
gefährlichen Hunden in Kraft treten. Hierauf weist die Staatskanzlei
Luzern die Öffentlichkeit hin.

Das Ziel dieser Maßnahmen sind laut Staatskanzlei verantwortungsvolle
Halter und gut sozialisierte Hunde. Das bedeutet, dass Zucht und
Haltung die Sozialverträglichkeit der Hunde zum Ziel haben muss.
Bereits die Zucht muss auf geringe Aggressionsbereitschaft der Hunde
ausgerichtet sein. Der Halter hat zudem die nötigen Vorkehrungen zu
treffen, damit sein Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet.

Bei verhaltensauffälligen Hunden sollen die Vollzugsbehörden rasch
durchgreifen können. Ärzte, Tierärzte und Hundeausbilder müssen
deshalb Hundebisse bei Menschen oder Tieren, aber auch Anzeichen von
übermäßiger Aggression, die sie bei Hunden feststellen, melden,
erläutert die Staatskanzlei die neue Rechtslage

Im Kanton Luzern nimmt das Veterinäramt Meldungen über
Bissverletzungen und über Anzeichen von übermäßiger Aggression
entgegen. Nach Eingang der Meldung werden die notwendigen
Sofortmassnahmen getroffen und gleichzeitig weitere Abklärungen
eingeleitet. In der Folge kann das Veterinäramt je nach dem
Leinenzwang, Maulkorbpflicht, einen Kursbesuch für Hundehalter und
Hund, in schweren Fällen die Umplatzierung oder nach § 7a der
kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden sogar die Tötung des
Hundes verfügen. Des Veterinäramt Luzern bietet ein Meldeformular an.

Im Kanton Luzern sind derzeit mehrere parlamentarische Vorstöße in
Bearbeitung, die im Zusammenhang mit der Problematik der gefährlichen
Hunde stehen und die eine Anpassung der kantonalen Hundegesetzgebung
zum Ziel haben, heißt es in einer Information der Staatskanzlei.


 



 

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