Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 04.05.2006

Gnadenhofchefin Rohn muss Bußgeld wegen Tierschutzvergehen zahlen


Ulm / Amtzell / Ravensburg (aho) - Die Staatsanwaltschaft Ravensburg
hat gegen die aus den Medien bekannte Tierschützerin Christiane Rohn
ein Bußgeld in vierstelliger Höhe verhängt. Wie die Schwäbische
Zeitung unter Berufung auf die Pressestelle der Staatsanwaltschaft
berichtet, hatten sich den Ermittlern offenbar beim Blick in eine
ehemalige Reithalle, in der bis zu 70 Hunde in Zwingern gehalten
wurden, untragbare Zustände geboten. "Die Hunde haben vereinzelt
erheblich gelitten", sagte auf Nachfrage der Zeitung die
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Hunde seien auf dem von
Frau Rohn geleiteten Gnadenhof in zu kleinen Zwingern untergebracht
gewesen. Ein Hund habe eine geschwächte Muskulatur aufgewiesen,
außerdem ein beschädigtes Gebiss, was darauf hindeute, dass sich der
Hund in den Gitterstäben "verbissen" habe. Eine Halteform, die den
Tieren "erhebliches Leid" zufügt, sei als Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz, beziehungsweise als eine Straftat zu werten.

Noch im September habe das Veterinäramt dem Gnadenhof bescheinigt,
ein "vorbildliches Projekt in einer tadellosen Einrichtung" zu sein.
Diesen Eindruck, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung,
könnten die Ermittler "nicht bestätigen". Vielmehr hätten die
Untersuchungen ergeben, "dass Tierhaltung und Tierpflege im Gnadenhof
durchaus Anlass für Beanstandungen gaben". Insbesondere müsse die
Unterbringung der Hunde "grundlegend umgestaltet" werden.

Zugunsten der beschuldigten Tierschützerin wertete die
Staatsanwaltschaft laut ihrer Pressemitteilung, "dass seitens der
Behörden ihre Einrichtung im Wesentlichen nicht beanstandet wurde und
ihr daher die Missstände nicht deutlich genug vor Augen geführt
wurden".

Was die Untreuevorwürfe betrifft, geht die Staatsanwaltschaft nicht
mehr davon aus, dass dem Verein "Gnadenhof - Lebenswürde für Tiere"
ein Schaden entstanden ist. Der Betreiberin des Gnadenhofs könne nur
vorgeworfen werden, dass sie Privat- und Vereinsvermögen nicht immer
strikt getrennt habe. Mittlerweile sei aber ein Steuerberater
beauftragt. "Insoweit ist nunmehr eine korrekte Buchführung
gewährleistet", zitiert die Zeitung die Staatsanwaltschaft.

Nachdem die Vorwürfe gegen Frau Rohn laut geworden waren, hatte sich
ein Unterstützerkreis gebildet, dem sich auch laut dem Bericht der
Schwäbische Zeitung lokale Prominenz anschloss. Sie forderten ein
rasches Ende der Ermittlungen, damit dem Gnadenhof ein Imageschaden,
der sich negativ auf den Spendenfluss auswirkt, erspart bliebe.

 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de