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AHO Aktuell - 04.05.2006

Tierschützer dokumentieren das lukrative Geschäft skrupelloser Hundehändler


Zürich / Basel (aho) - Der Schweizer Tierschutz STS veröffentlichte
heute eine Dokumentation über das lukrative Geschäft skrupelloser
Hundehändler aus den Oststaaten. Die Welpen werden oft viel zu früh
vom Muttertier getrennt und sind krank und verhaltensgestört, wenn sie
in der Schweiz verkauft werden. Fingierte Stammbäume oder
Herkunftspapiere täuschen die Käufer über die Echtheit der
Rassenhunde. Nationalrätin Barbara Marty Kälin will deshalb in einer
Motion den Bundesrat auffordern, den Import von Hunden einer
Bewilligungspflicht zu unterstellen und den Zwischenhandel (An- und
Verkauf von Hunden) zu verbieten.

Die österreichisch-schweizerische Grenze hat sich zu einem
eigentlichen Umschlagplatz für Hunde aus dem Osten entwickelt,
beklagen die Tierschützer. Über das Internet bieten dubiose
Hundehändler Welpen aller Rassen zu reduzierten Preisen an. Die
Vermehrungsbetriebe befinden sich in Tschechien, Slovakien, Rumänien,
Bulgarien und zum großen Teil auch in Ungarn. Es sei erstaunlich, dass
erwachsene Leute jegliche Vorsicht fallen lassen, wenn es darum ginge,
den Welpen einer bestimmten Fellfarbe und vor allem zu einem
Schnäppchenpreis zu ergattern, berichtete Mark Rissi, Autor der
Recherche. Vierwöchige Welpen seien keine Seltenheit. Die Ernüchterung
der Käufer folge innerhalb von Tagen. Die Welpen würden krank, einige
stürben bereits innerhalb einer Woche, beklagen die Tierschützer.

Die tödliche Attacke von drei Pitbull Terriern auf einen
sechsjährigen Jungen in Oberglatt
sei eine direkte Folge dieses
skrupellosen Geschäfts, erklärte STS-Präsident Heinz Lienhard. Wenn
nämlich der Import von Hunden und der Handel mit solchen Tieren streng
geregelt oder sogar verboten wäre, wäre das Kind heute vielleicht noch
am Leben und das Risiko, dass so ein Zwischenfall wieder passiere,
wäre kleiner. Um das schnelle Geld zu machen, verkauften Hundehändler
nicht sozialisierte und oft sehr kranke Tiere. Viele müssten
euthanasiert werden oder sie würden in die Tierheime abgeschoben,
berichtete Heinz Lienhard anhand von einigen konkreten Fällen.

Im revidierten Tierschutzgesetz müsse klar geregelt werden, wer
gewerbsmäßig Hunde züchten und/oder handeln dürfe, erklärte Thomas
Giger, Kantonstierarzt St.Gallen. Diese Leute müssten über eine
ebenfalls geregelte und für die jeweilige Tätigkeit ausreichende
Ausbildung verfügen, damit ihnen eine Bewilligung erteilt werden
könne. Werden Vorfälle gemeldet, so müsse es möglich sein, diesen
Leuten die Bewilligung zu entziehen ohne dass damit ein großer Aufwand
für die Vollzugsbehörde verbunden sei, hielt Thomas Giger fest.

Die Zürcher Nationalrätin Barbara Marty Kälin verlangt in einer
Motion, die in der nächsten Session eingereicht wird ein Verbot des
rein kommerziellen Hundehandels und eine Kontrolle der Zucht und des
Imports. Wer einen Hund kaufen möchte, müsse die Möglichkeit haben,
sich über Zucht, Aufzucht, Herkunft, Sozialisierung und Verhalten
seines künftigen Vierbeiners zu informieren. Ein Hundekauf vom
Züchter, aus einem Tierheim oder vom Vorbesitzer bleibe dabei
weiterhin möglich, auch der kontrollierte Import von Hunden aus dem
Ausland. Aber all die geschundenen, schwerst verhaltensgestörten
Kreaturen erbärmlicher Herkunft sollen nach dem Willen von Barbara
Marty Kälin in der Schweiz keinen Markt mehr finden, heißt es in
einer Medienmitteilung der Tierschützer.


 



 

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