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AHO Aktuell - 10.05.2006

Die Landeshauptstadt Magdeburg kämpft gegen Hundekot


Magdeburg (aho) - In der Landeshauptstadt wurden heute drei vom
Stadtmarketingverein Pro Magdeburg finanzierte Hundetoiletten
aufgestellt. Die regelmäßige Entleerung der neuen Hundetoiletten, die
jeweils rund 150 Euro gekostet haben, übernehmen der Städtische
Abfallwirtschaftsbetrieb und der Eigenbetrieb Stadtgarten und
Friedhöfe Magdeburg. In Magdeburg gibt es jetzt insgesamt 55
Hundetoiletten.

In Magdeburg besteht die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot.
Hundehalter müssen die Häufchen ihrer vierbeinigen Begleiter auf allen
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen
Grünanlagen generell sofort entfernen. Dies gilt auch für die
insgesamt 27 Hundewiesen der Stadt. Die Häufchen können in jedem
Papierkorb und in jeder Mülltonne entsorgt werden.

Um die Entsorgungspflicht von Hundekot noch stärker in das
Bewusstsein von Hundehaltern zu rücken, werden in den kommenden Wochen
an etwa 270 Papierkörben im Stadtgebiet entsprechende Aufkleber
angebracht.

Der Stadtordnungsdienst, zu dessen Aufgaben auch die Kontrolle zur
Einhaltung der Pflichten von Hundehaltern gehört, ist in den
Sommermonaten bis in den späten Abend unterwegs. Hundehalter, die das
Häufchen ihres Vierbeiners nicht beseitigen oder gegen die
Leinenpflicht verstoßen, müssen mit einem sofortigen Verwarnungs- bzw.
Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen, teilt die Stadtverwaltung mit.

In Magdeburgs sind derzeit rund 11.100 Hunde angemeldet. Nach
vorsichtigen Berechnungen des Stadtordnungsdienstes produzieren diese
insgesamt mehr als drei Tonnen Hundekot pro Tag.

Hintergrundinformationen

Die Rechtslage

Pflicht zur Beseitigung von Hundekot


Hundehalter müssen die Häufchen ihrer vierbeinigen Begleiter auf allen
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen
Grünanlagen generell sofort entfernen. Dies gilt auch für die
insgesamt 27 Hundewiesen der Stadt. Die Häufchen können in jedem
Papierkorb und in jeder Mülltonne entsorgt werden.

Leinenpflicht

Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Magdeburg besteht
eine Leinenpflicht für Hunde. Auf Wegen innerhalb städtischer
Grünanlagen müssen Hunde generell an der kurzen Leine mit einem
Abstand von maximal einem Meter zum Begleiter geführt werden. Dies
gilt unter anderem auch im Stadtpark Rotehorn, im Herrenkrug und im
Klosterbergegarten. Auf den insgesamt 27 Hundewiesen der Stadt gilt
keine Leinenpflicht. In Magdeburg hat der Stadtordnungsdienst 2005
insgesamt 371 Verfahren gegen Hundehalter wegen eines Verstoßes
eingeleitet.

Spielplätze und öffentliche Badestrände

Alle Kinderspielplätze in Magdeburg sowie die öffentliche Badestrände
am Neustädte See und Barleber See dürfen nur ohne Hund betreten
werden. Im vergangenen Jahr leitete der Stadtordnungsdienst zehn
Verfahren ein, weil Hundehalter ihre Vierbeiner auf Spielplätze
mitnahmen.

Hundesteuer

Für alle Hunde, die mindestens drei Monate alt sind, muss Hundesteuer
gezahlt werden. Die Steuer beträgt jeweils pro Jahr für den Ersthund
66 Euro, für den Zweithund 72 Euro sowie für jeden weiteren Hund 84
Euro. Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke
ausgegeben, die immer mitgeführt werden muss und auf Verlangen
vorzuzeigen ist. 2005 wurde gegen 96 Hundehalter ein Verfahren
eingeleitet, weil sie ihren Hund nicht angemeldet hatten und deshalb
keine Steuermarke vorweisen konnten. Hundehalter können ihre Lieblinge
in allen Bürgerbüros oder im Fachbereich Finanzservice, Katzensprung
2, anmelden.

Das Magdeburger Sparprogramm für Hundehalter.

Hunde immer an der Leine führen spart bis zu 60 EUR.

Den lieben Vierbeiner nur mit gültiger Steuermarke ausführen spart
bis zu 80 EUR.

Häufchen des vierbeinigen Begleiters niemals liegen lassen spart bis
zu 100 EUR.

Spielplätze und Badestrände nur ohne den treuen Gefährten besuchen
spart bis zu 100 EUR.

Hunde nicht andere Personen anspringen lassen spart bis zu 200 EUR.

Durch ruhiges Verhalten des Haustieres zur Mittags- und Nachtruhe von
Nachbarn beitragen spart bis zu 250 EUR.


 



 

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