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AHO Aktuell - 22.05.2006

Aus für Tierauffangstation in Maßweiler +++ Tierseuchengefahr für Umgebung


Neustadt (aho) - Die von der Kreisverwaltung Südwestpfalz für die
Tierauffangstation in Maßweiler ausgesprochene Nutzungsuntersagung ist
nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt rechtmäßig.

Der Antragsteller - der Verein TierArt - nutzt die auf dem Gelände des
ehemaligen US-Lagers Maßweiler vorhandenen baulichen Anlagen als sog.
Tierauffangstation; mit Ausnahme der früheren Kfz-Halle liegt hierfür
keine Genehmigung vor. Die Kreisverwaltung untersagte die Nutzung der
ungenehmigten Anlagen (Waschbärgehege, Fuchsgehege, Rehgehege,
Käfiggehege zur Vogelhaltung, etc.) mit sofortiger Wirkung, darüber
hinaus auch die Nutzung der übrigen Grundstücksflächen.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wandte sich TierArt mit einem
Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Die Richter bestätigten die
Entscheidung der Behörde: Da keine Baugenehmigung vorliege, habe die
illegale Nutzung untersagt werden dürfen. Zudem sei dem Antragsteller
aus einem früheren Gerichtsverfahren bekannt, dass die Aufnahme von
Tieren unbekannter Herkunft ohne vorheriges Durchlaufen der
erforderlichen Quarantäneeinrichtung eine tierseuchenrechtliche Gefahr
darstelle. Wegen dieser Gefahr, bei deren Verwirklichung die
umliegende Land- und Fleischwirtschaft erheblich betroffen wäre, müsse
das Verbot auch sofort gelten.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 L 596/06.NW -


 



 

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