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AHO Aktuell - 03.06.2006

Fledermaustollwut im Kreis Märkisch-Oderland +++ Katze ohne Impfschutz euthanasiert


Seelow (aho) - Im Landkreis Märkisch-Oderland ist ein Fall von
Fledermaus - Tollwut aufgetreten. Wie der Landkreis mitteilt, hatte
eine Katze eine Fledermaus gefangen und diese auf einen Hof getragen.
Die Besitzer befreiten die Fledermaus und brachten das Tier zur
Naturschutzstation in Zippelförde. Zuvor hatte die Fledermaus jedoch
jemanden gebissen, als der sich das Tier genauer ansehen wollte. In
der Naturschutzstation verendete die Fledermaus innerhalb eines Tages.
Eine Untersuchung an der Außenstelle des Friedrich-Löffler-Institutes
in Königs Wusterhausen erbrachte schließlich die Diagnose
"Fledermaustollwut". Die Katze wurde daraufhin euthanasiert, da sie
keine gültige Tollwutimpfung hatte. Die gebissene Personen musst sich
einer Simultanimpfung unterziehen.

Wenn flugunfähige oder verletzte Fledermäuse aufgefunden werden,
sollte man jeden Kontakt vermeiden und Haustiere von ihnen fernhalten,
denn die "Jäger der Nacht" sind nicht selten mit dem "Europäischen
Fledermaustollwutvirus" infiziert. Das Virus ist zwar nicht mit dem
Erreger der Fuchs-Tollwut identisch ist, Hunde und Katzen können aber
mit den üblichen Tollwutimpfstoffen geschützt werden. Nach der
Tollwutverordnung ist ein wirksamer Impfschutz von Hunden und Katzen
gegeben, wenn

· im Falle einer Erstimpfung die Welpen mindestens 3 Monate alt
sind und die Grundimmunisierung mindestens vor 21 Tagen durchgeführt
wurde und

· eine Wiederholungsimpfung nach vorangegangener
Tollwutschutzimpfung längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der
Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt.

Die Impfungen sollten sorgfältig im Impfpass dokumentiert werden. Die
zuständige Behörde kann die sofortige Tötung von Hunden und Katzen
anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit Tollwutkranken Tieren in
Berührung gekommen sind und kein Impfschutz belegt werden kann.


 



 

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