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AHO Aktuell - 07.07.2006

Schweiz: Aus für Pitbulls im Kanton Freiburg


Freiburg (aho) - Pitbulls sollen im Schweizer Kanton Freiburg verboten
werden. Der Staatsrat hat deshalb einen Gesetzesentwurf über die
Hundehaltung (HHG) verabschiedet und ihn dem Grossen Rat zur
Genehmigung unterbreitet. Der Entwurf des HHG sieht ein Verbot von
"von Natur aus gefährlichen" Hunden vor und schreibt für andere "als
gefährlich geltende" Hunde eine Haltebewilligung vor. Außerdem enthält
der Entwurf Vorschriften, mit denen die lästigen Nebenerscheinungen,
die die Tierhaltung nach sich ziehen kann, unter Kontrolle gebracht
werden sollen. Auch das System der Hundesteuer wird etwas revidiert.

In seinem Vorentwurf des Gesetzes über die Hundehaltung hatte der
Staatsrat noch vorbeugenden und auf problematische Hunde abzielenden
Maßnahmen den Vorzug gegeben. Gestützt auf Studien von Spezialisten im
Bereich Tierschutz hatte der Staatsrat beschlossen, von einer
Einteilung der Hunde in Risikogruppen aufgrund ihrer Rasse abzusehen.

Vorbeugende Maßnahmen, so sinnvoll sie auch sein mögen, führen jedoch
erst mittel- bis langfristig zu Ergebnissen, erläutert die
Staatskanzlei des Kantons Freiburg. Die zahlreichen Fälle von
Angriffen durch Hunde, die seit letztem Herbst in der Schweiz und in
Europa verzeichnet wurden, dürften jedoch aufzeigen, dass es trotz
allen Theorien Hundetypen gibt, die gefährlicher sind als alle
anderen, nämlich Pitbulls und verwandte Arten. Der Staatsrat war daher
der Ansicht, dass man es sich nicht erlauben könne, abzuwarten, dass
die empfohlenen Maßnahmen Wirkung zeigen, wenn man das Recht der
Bevölkerung auf Sicherheit vor diesen Hunden rasch gewährleisten will.

Unfallverhütung

· Mit den vorgeschlagenen Präventivmassnahmen werden an alle
Hundehalterinnen und Hundehalter größere Anforderungen gestellt,
betont die Staatskanzlei des Kantons Freiburg. Sie geben den Behörden
neue Vollzugsinstrumente, um gegen Hunde jeglicher Rasse, die
Verhaltensstörungen aufweisen, vorgehen zu können. Hundehalterinnen
und -halter werden ganz allgemein verpflichtet, ihre Hunde so zu
erziehen, dass sie gut sozialisiert sind. Zahlreiche weitere konkrete
Maßnahmen sind vorgesehen, wie z.B. die Meldepflicht für Hundebisse
oder für Anzeichen eines übermäßigen Aggressionsverhaltens bei Hunden,
die Erstellung einer Liste von Hunden, bei denen der Verdacht auf
aggressives Verhalten besteht, oder das Verbot von Praktiken, die
Hunde aggressiv machen können.

· Strengere Einschränkungen gelten für gewisse "als gefährlich
geltende" Hunderassen, die der Staatsrat auf eine Liste setzen wird.
Wer einen Hund einer solchen Rasse halten will, benötigt eine
Bewilligung und muss nachweisen, dass der Hund über einen anerkannten
Abstammungsnachweis verfügt. Die Liste, die der Staatsrat
voraussichtlich erlassen wird, entspricht jener, die das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im Januar 2006
vorgeschlagen hatte. Auf dieser Liste stehen die folgenden
Hunderassen: American Staffordshire Terrier, Bullterier, Cane Corso
Italiano, Dobermann, Dogo Argentino (Argentinische Dogge), Dogo
Canario (Kanarische Dogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español
(Spanischer Mastiff), Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire
Bullterrier, Tosa.

· Verboten und vom Kantonsgebiet verbannt werden schließlich
"von Natur aus gefährliche" Hunde, nämlich Kreuzungen aus auf der
Liste stehenden Rassen, Pitbulls und Kreuzungen mit Pitbulls.

Der Entwurf sieht jedoch keinen allgemeinen Maulkorbzwang auf
öffentlichen Wegen vor. Diese Maßnahme könnte einen Anstieg des
aggressiven Verhaltens im privaten Bereich bewirken und wäre mit der
Tierschutzgesetzgebung nicht vereinbar.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen für "von Natur aus
gefährliche" und für als "gefährlich geltende" Hunde dürfte gewisse
Schwierigkeiten bereiten und die Wahl der Maßnahmen dürfte mit
gewissen Ansichten zu den Rechten der Tiere nur schwer vereinbar sein.
Der Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und betagten
Personen, muss jedoch immer Vorrang haben vor den Rechten der Tiere.

Störungen und Unannehmlichkeiten

Wie der Kanton gegenüber der Presse erläuterte, wird der Hund oft als
Störfaktor betrachtet und die durch Hundekot verursachten
Unannehmlichkeiten, insbesondere in der Landwirtschaft, werden immer
wieder angeprangert. Auch Spaziergänger, Radfahrer und Jogger haben
ein Recht darauf, sich bei ihren Freizeitbeschäftigungen sicher zu
fühlen und nicht Gefahr zu laufen, von einem Hund angegriffen zu
werden.

Diesen Umständen wurde Rechnung getragen, indem verfügt wurde, dass
Hunde an bestimmten öffentlichen Orten, wo Mensch und Hund sich auf
engem Raum bewegen, an der Leine geführt werden müssen. Vor allem
innerhalb von Städten sollten jedoch immer Orte vorgesehen werden, in
denen sich Hunde frei bewegen und ihrer Energie freien Lauf lassen
können.

Hundesteuer

In Anbetracht dessen, dass die kantonale Gesetzgebung über die
Hundesteuer schon über zwanzig Jahre alt ist, hat der Staatsrat die
Besteuerung der Hunde revidiert und in das Gesetz integriert.




 



 

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