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AHO Aktuell - 14.07.2006

Iserlohn: Hundekot über die Restmülltonne entsorgen


Iserlohn (aho) - Jeder Hund muss regelmäßig ins Freie, nicht nur um
seinem Bewegungsdrang nachzukommen, vor allem auch, um sein "Geschäft"
zu verrichten. Aber gerade diese Hinterlassenschaften der lieben
Vierbeiner sind es, die leider immer wieder zum großen Ärgernis
werden, denn so manch einer hat sich schon über unangenehme
"Fehltritte" geärgert. Das Ordnungsamt der Stadt Iserlohn weist darauf
hin, dass Hunde zum Verrichten ihrer Notdurft in den Rinnstein geführt
werden müssen. Halter und Begleiter von Hunden sind dafür
verantwortlich, dass ihre treuen Freunde Grünflächen, Anpflanzungen,
Friedhöfe sowie Sport- und Spielplätze nicht beschmutzen. Passiert es
dennoch, sind Beschmutzungen unverzüglich zu beseitigen. So steht es
in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Iserlohn. Wer gegen
diese Vorschrift verstößt und vom Außendienst des Ordnungsamtes
erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von dreißig Euro
rechnen. Darauf weisen zudem Schilder hin, die die Stadt Iserlohn an
verschiedenen Stellen des Stadtgebietes aufstellt, so zum Beispiel am
Fritz-Kühn-Platz. Bei wiederholtem Verstoß kann auch ein
Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Das Bußgeld kann dann bis
fünfhundert Euro betragen.

Aber wohin mit der "Hinterlassenschaft"? Im Bereich der Fußgängerzone
müssen Hundehalter ein Schippchen und einen Plastikbeutel oder ähnlich
geeignetes Gerät dabeihaben, mit denen sie den Hundekot sofort
beseitigen müssen. Für die Entsorgung sind im Stadtgebiet und in den
Stadtteilen ausreichend Abfallbehälter angebracht (zum Beispiel an
Bushaltestellen), die von den Stadtbetrieben regelmäßig entleert
werden. Ansonsten kann der Hundekot über die eigene Restmülltonne
entsorgt werden.



 



 

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