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AHO Aktuell - 09.08.2006

Importhunde: kranke Tiere, illegaler Handel, gefälschte Unterlagen, Hunde umdeklariert


Darmstadt (aho) - Der vom Veterinäramt des Kreises Darmstadt-Dieburg
im Mai geäußerte Verdacht, dass es im Tierheim Münster (Hessen) bei
der Vermittlung von Hunden zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, hat
sich bestätigt. Nach dem vorläufigen Ergebnis der umfangreichen
Ermittlungen wirft die Behörde dem Tierheim Verstöße gegen Auflagen
des Veterinäramts und gegen die Binnenmarkt-
Tierseuchenschutzverordnung sowie illegalen Hundehandel mit
südländischen und osteuropäischen Hunden vor. Hinzu kommen Verstöße
gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Tierschutz-Hundeverordnung.
Darüber hinaus besteht der Verdacht auf weitere Straftatbestände.
Grund genug für das Veterinäramt, die Angelegenheit noch in dieser
Woche der Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Festgestellt wurde beispielsweise, dass für zahlreiche Hunde keine
oder unzureichende, zum Teil sogar (gezielt) falsche Einträge in der
zwingend notwendigen Bestandsliste vorhanden sind. In die
Tierbestandsbücher sind alle Zu- und Abgänge mit Namen und Anschrift
des Vorbesitzers beziehungsweise des Empfängers einzutragen. Aus dem
Ausland stammende Tiere müssen darüber hinaus eindeutig gekennzeichnet
sein (Chipnummer), außerdem muss ein dem Tier zuordenbares
Gesundheitsdokument vorliegen, das Herkunftsland ist anzugeben und
einschlägige Einfuhrbestimmungen sind zu beachten. So sind
beispielsweise für Hunde aus Rumänien Einfuhrpapiere und amtliche
Gesundheitszeugnisse erforderlich, die bis zum heutigen Zeitpunkt vom
Tierschutzverein Münster und Umgebung nicht vorgelegt wurden.

Der so genannte EU-Heimtierpass für Hunde aus EG-Ländern ist ein
amtliches Dokument und darf nur von einem ermächtigten Tierarzt des
jeweiligen Landes ausgestellt werden. Es wurden jedoch zahlreiche
deutsche Heimtierpässe vorgefunden, die in Spanien ausgefüllt wurden,
heißt es in einer Information des Landkreises.

Bei vielen Tieren hat sich der Verdacht erhärtet, dass sie als so
genannte Fundhunde deklariert sind, obwohl sie aus Spanien stammen.
Die in der Fundtieranzeige oder in der Bestandsliste eingetragenen und
die tatsächlich vermittelten Hunde stimmen nicht überein. So ist
beispielsweise bei einer Hündin im Impfpass das Geschlecht "männlich"
eingetragen.

Recherchen zeigten, dass sich viele Tierbesitzer vom Tierheimpersonal
in Münster unter Druck gesetzt und zum Kauf gedrängt fühlten. Sie
gaben an, nicht richtig beraten worden zu sein und keine oder falsche
Angaben über die Herkunft beziehungsweise das Wesen des Hundes
erhalten zu haben. Darüber hinaus hätten verschiedene Hunde
Infektions- und parasitäre Erkrankungen, darunter auch die so
genannten Mittelmeerkrankheiten (Leishmaniose, Babesiose,
Ehrlichiose). Außerdem lägen Verhaltensstörungen zum Beispiel in Form
von extremer Scheu und Ängstlichkeit vor, andere Hunde hätten einen so
ausgeprägten Jagdtrieb, dass die Haltung sehr problematisch und
teilweise nicht artgerecht ist. Weitere Tiere würden verschiedene
Organerkrankungen sowie Futtermittelallergien zeigen. Alles Gründe,
die zu kostspieligen Behandlungen auf Kosten des neuen Besitzers
führten oder sogar dazu, dass der Hund wieder zurück in das Tierheim
gebracht wurde.

Unverständlich ist, dass mehrere Tierabgabeverträge die rechtswidrige
Vertragsklausel enthalten, dass das Tier bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt zu kastrieren sei, ansonsten gehe es zurück ins Tierheim.
Dies führte zu der prekären Situation, dass diese Vertragsklausel auch
für eine vermutlich trächtige Hündin erfolgte - das Tier war
tatsächlich mit 11 Welpen tragend. Bei einer anderen Hündin erfolgte
wegen der "Vertragsbindung" ebenfalls eine Kastration. Während der
Operation wurde festgestellt, dass die "Fundhündin aus Deutschland"
bereits kastriert war - mit Nahtmaterial, das in Deutschland nicht
mehr verwendet wird.

Viele Hundebesitzer berichten übereinstimmend, dass sie sich nicht
nur finanziell geschädigt, sondern auch betrogen fühlen.





 



 

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