Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 10.08.2006

Haftungsrisiko: Aufpassen allein genügt nicht beim Hüten fremder Hunde


Coburg (aho) - Der Urlaub ist da, doch der Familienhund muss zu Hause
bleiben. Im gebuchten Strandhotel ist er leider nicht willkommen. Kein
Problem, denn der nette Nachbar von nebenan kümmert sich um den Hund.
Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazieren gehen jemanden
beißt oder sich von der Leine losreißt, über die Straße rennt und
einen Unfall verursacht? Wer muss haften?

Passt der nette Nachbar aus Gefälligkeit oder auch mit Vertrag auf
den Familienhund auf, ist er juristisch gesehen der Hüter. Dies hat
Konsequenzen. Wie die aussehen, erläutert die Versicherung HUK-COBURG.
Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, weil der Hüter nicht mit der
erforderlichen Sorgfalt aufgepasst hat, muss der Nachbar haften. Dies
wäre beispielsweise der Fall, wenn er mit einem lebhaften Hund, der
nicht zuverlässig gehorcht, spazieren geht, ihn nicht anleint und der
Hund zubeißt.

Die Kosten für einen Hundebiss können sich übrigens schnell summieren.
Gar nicht selten fallen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die
Heilbehandlungskosten an. Für den Nachbarn ist es darum wichtig zu
wissen, ob der Eigentümer des Vierbeiners eine Hundehalter-
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Durch sie ist er in jedem
Fall kostenfrei mitversichert. Zudem unterstützen viele Versicherer
die nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft. Im Rahmen einer
herkömmlichen Privathaftpflicht-Versicherung ist das Hüten fremder
Hunde kostenlos mitversichert.

Doch wie sieht es aus, wenn der nette Nachbar selber ein Opfer des
Vierbeiners wird: Der Hund ihn etwa beißt oder irgend etwas
beschädigt? Auch dies ist ein Fall für die Hundehalter-
Haftpflichtversicherung.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de