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AHO Aktuell - 18.08.2006

Schweiz: Der Kanton Zürich will das Hundegesetz massiv verschärfen


Zürich (aho) - Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Hundeattacken
auf Menschen will der Kanton Zürich die Hundehalter weitaus stärker in
die Pflicht nehmen. Besitzer von Hunden sollen künftig verpflichtet
werden, eine theoretische Halterprüfung zu absolvieren. Jede Person,
die beabsichtigt, einen Hund zu halten, soll künftig zwingend eine
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei
Millionen Franken (ca. 4,8 Mio. EURO) abschließen.

Für die Haltung von großen und massigen Rassen muss zudem eine
anerkannte praktische Hundeerziehung nachgewiesen werden. Halter von
Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial benötigen zudem eine
Haltebewilligung. Die betroffenen Hunderasse will der Regierungsrat in
zwei Listen veröffentlichen. Als Hunde mit erhöhtem
Gefährdungspotenzial gelten die Rassen American Pitbull, American
Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.

Die Zunahme der Hundepopulation und die gesellschaftliche Veränderung
der Beziehung zwischen Mensch und Hund haben eine Totalrevision
notwendig gemacht, wie der Zürcher Regierungsrat am Freitag mitteilte.



 



 

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