Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 31.08.2006

Kanton Thurgau: Meldungen von Hundebissen neu geregelt


Frauenfeld (aho) - Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die vom
Bund bestimmte Meldepflicht bei Hundebissvorfällen über die Tierärzte,
Ärzte, Zollorgane und Hundeausbildende hinaus auf die Polizei und die
Tierheime ausgeweitet. Zudem hat er bestimmt, dass diese Organe die
Vorfälle dem kantonalen Veterinäramt zu melden haben, das sie
statistisch erfasst und zur Bearbeitung an die Gemeinden weiterleitet.
Zu diesem Zweck hat er die Verordnung über das Halten von Hunden
angepasst.

Seit dem 2. Mai dieses Jahres sind gemäss der Tierschutzverordnung des
Bundes Tierärzte, Zollorgane und Hundeausbildende verpflichtet, der
zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund
andere Tiere oder Menschen erheblich verletzt hat oder Anzeichen eines
übermäßig aggressiven Verhaltens zeigt. Die Bestimmung überlässt es
den Kantonen, die Meldepflicht auf weitere Personenkreise auszudehnen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht und auch die Polizei und die Tierheime verpflichtet,
solche Vorfälle auch zu melden. Die Weisung tritt am 1. September 2006
in Kraft.

Meldestelle ist das kantonale Veterinäramt, das die Meldungen zu
statistischen Zwecken erfasst und an die zuständige Gemeinde oder das
Veterinäramt des zuständigen Kantons zur Bearbeitung weiterleitet. Die
Gemeinde hat dann zu prüfen, ob und welche Maßnahmen aufgrund der
Meldung zu treffen sind.

Diese neue Regelung muss der Revision des Hundegesetzes, die zur Zeit
am Laufen ist, vorgezogen werden, da die bundesrechtlichen Vorgaben
bis zum 1. September umzusetzen sind.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de