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AHO Aktuell - 06.09.2006

Gericht bestätigt Verbot der Hundehaltung +++ Schutz der Allgemeinheit vorrangig


Saarlouis (aho) - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat eine
Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes bestätigt, in
der das einem Hundehalter vom Ordnungsamt der Kreisstadt Merzig unter
Anordnung des Sofortvollzuges erteilte Verbot, eine Dobermannhündin,
die am 22.3.2006 in Merzig ein Kind gebissen hatte, zu halten und die
tatsächliche Gewalt über sie auszuüben, ebenso wie die Sicherstellung
und Unterbringung der Hündin in einem Tierheim für rechtmäßig erklärt
wurde. Maßgebend für die Entscheidung des Gerichts war eine
Interessenabwägung, wonach vorläufig angesichts einer derzeitig nicht
hinreichend auszuschließenden Wiederholungsgefahr dem Schutz der
Allgemeinheit Vorrang gegenüber dem Interesse des Hundehalters an der
aktuellen weiteren Haltung und Verfügungsgewalt gebührt.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
Beschluss vom 4.9.2006 - 3 W 13/06

Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts
des Saarlandes vom 17.7.2006 - 6 F 21/06



 



 

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