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AHO Aktuell - 19.09.2006

Stadt Mannheim: Neue Impfaktion gegen Tollwut bei Füchsen beginnt


Mannheim (aho) - Am 25. September beginnt die zweite
Tollwutimpfaktion dieses Jahres in Mannheim. Zunächst werden im
Gebiet nördlich der BAB 6, im Sandhofer Wald und im Käfertaler Wald
sowie im Waldpark/Reißinsel und in Straßenheim (gesamtes Gebiet
östlich der BAB 6) präparierte Köder zur Immunisierung der Füchse per
Flugzeug ausgebracht. Die bebauten Gebiete innerhalb der Stadtgrenzen
sind von dieser Flugauslage ausgenommen. Im restlichen Stadtgebiet
werden die Köder ab dem 13. Oktober per Hand in siedlungsnahen
Gebieten und öffentlichen Grünanlagen ausgebracht.

Um den Erfolg der aktuellen Immunisierungsaktion nicht zu gefährden,
gelten folgende Verhaltenshinweise:

- Unabhängig vom eigenen Tollwutimpfschutz dürfen Hunde nach
Ausbringung der Köder im Impfgebiet vier Wochen lang nicht frei laufen
um zu vermeiden, dass sie ausgelegte Köder fressen und damit den
Impferfolg bei Füchsen einschränken. Katzen sollten ebenfalls vier
Wochen lang nicht im Impfgebiet frei laufen. Falls ein Haustier einen
Köder frisst, besteht keine Gefahr für das Tier. Bitte den Tieren
keinen Köder aus dem Maul nehmen!

- Ausgelegte Köder bitte nicht berühren. Bei einem direkten
Hautkontakt mit Ködern oder mit der Impfstoffflüssigkeit bitte
umgehend die Hände waschen und den Fachbereich Gesundheit (Telefon
293-2223 oder -2222) informieren.

- Wer verendete oder verdächtige Tiere - vor allem kranke bzw.
verhaltensgestörte Füchse - feststellt, soll umgehend den städtischen
Veterinärdienst (Telefon 293-6350 oder -6358) informieren.

- Hunde und Katzen dürfen grundsätzlich nur bei wirksamem
Tollwutimpfschutz frei laufen. Hunde müssen darüber hinaus unter der
sicheren Einwirkung des Hundeführers stehen. Die im Stadtgebiet
geltende Anleinpflicht ist zu beachten.

Mannheim liegt in einem tollwutgefährdeten Bezirk, nachdem
Tollwutfälle bei Füchsen im hessischen Odenwald und im
Rhein-Neckar-Kreis aufgetreten sind. Die Herbstaktion zur
Immunisierung der Füchse findet auf Anweisung des
baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
und in Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern statt und wird
vom städtischen Veterinärdienst organisiert. Das Ministerium hat als
weitere Schutzmaßnahmen die verstärkte Bejagung und die Untersuchung
aller erlegten und verunfallten Füchse angeordnet.

Der letzte positive Befund von Tollwut in Baden-Württemberg liegt
bereits über eineinhalb Jahre zurück. Nach den rechtlichen Vorgaben
der Tollwut-Verordnung muss die Impfung mindestens noch zwei Jahre im
Anschluss an den letzten bestätigten Tollwutfall durchgeführt werden.
Deshalb werden die intensiven Screeningmaßnahmen weitergeführt, um ein
mögliches erneutes Aufflackern des Seuchengeschehens beziehungsweise
eine Seuchenverbreitung unter der so genannten Impfdecke rechtzeitig
zu erkennen.



 



 

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