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AHO Aktuell - 20.09.2006

Kanton Genf: Maulkorbpflicht für Hunde in Parks


Genf (aho) - Hunde müssen auf Anordnung der Genfer Kantonsregierung
in Parkanlagen einen Maulkorb tragen. Die Regelung gilt in zwölf
Gemeinden des Kantons. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit
einem Bußgeld zwischen 100 und 60.000 Franken geahndet werden. Die
Maßnahme ist eine Reaktion auf einen Pitbull-Angriff auf ein Kleinkind
im vergangenen August. Die Verschärfung tritt ab dem 2. Oktober
gleichzeitig mit der generellen Maulkorb-Pflicht für Kampfhunde in
Kraft.



 



 

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