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AHO Aktuell - 21.09.2006

Ordnungsamt Bad Münstereifel will uneinsichtige Hundehalter konsequent anzeigen


Bad Münstereifel (aho) - Der Chef des Ordnungsamtes der Stadt Bad
Münstereifel richtet einen dringender Aufruf an Halterinnen und Halter
von Hunden:

Verstärkt macht sich in letzter Zeit wiederum die Unsitte einiger
HundehalterInnen breit, den Hund morgens oder abends unbeaufsichtigt
rauszulassen, damit er sein "Geschäft" erledigt und "Frauchen oder
Herrchen", insbesondere bei "Hundewetter" einen Weg gespart hat.

Dieses Verhalten ist, man kann es leider nur so drastisch ausdrücken,
in höchstem Maße rücksichtslos, sowohl gegenüber anderen
Grundstückseigentümern, als auch gegenüber Passanten, die diesen
freilaufenden Hunden begegnen und sich unzumutbar belästigt fühlen.

Die Hunde setzen ihre mehr oder weniger großen Hinterlassenschaften
zum Ärger von Fußgängern entweder auf öffentlichen Flächen (...was
kann man sich doch ärgern, wenn man in die Hundesch.... getreten
hat!!) oder zum Ärger von Grundstückseigentümern auf deren
Grundstücke (...wie hundeelend kann es einem werden, wenn man mit dem
Rasenmäher über den Hundehaufen fährt!!).

Sowohl das eine (unbeaufsichtigtes Umherlaufen) als auch das andere
(Verschmutzung öffentlicher Flächen) ist eine mit Geldbuße bewehrte
Ordnungswidrigkeit.

Ohne die Mithilfe, sprich Ordnungswidrigkeitenanzeige, der
Bürgerinnen und Bürger ist es jedoch schwierig, das ordnungswidrige
und rücksichtslose Handeln dieser HundehalterInnen zu ahnden.

Nur durch konsequente Anzeigen und ebenso konsequentes Handeln des
Ordnungsamtes kann eine Besserung erzielt werden! Eine Zurückhaltung
"des lieben Friedens willen" ist nicht angebracht, da die betreffenden
HundehalterInnen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht
akzeptieren. In diesen Fällen hilft leider sehr oft nur die Anzeige
und eine nicht zu geringe Geldbuße!

Eine ebenso rücksichtslose Hundehaltung besteht in dem Ausführen der
Hunde vom PKW aus. In diesem Falle fährt die Halterin oder der Halter
mit dem PKW zumeist gesperrte Wirtschaftswege und der Hund läuft
unbeaufsichtigt hinterher. Dies verstößt gegen die
Straßenverkehrsordnung und kann ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet
werden.

Darum der Appell an alle HundehalterInnen: Beachten Sie bitte das
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und lassen Sie Ihren Hund
nicht unbeaufsichtigt "Gassi" gehen!

Schaffen Sie bitte Ihrem Hund, zum Beispiel durch die Einfriedung des
Grundstückes, eine Auslauffläche, damit er sein "Geschäft" auf eigenem
Grundstück erledigen kann!

In unserer weitläufigen und herrlichen Landschaft gibt es außerhalb
der bebauten Ortsteile genügend Auslaufflächen, auf denen der Hund
kontrolliert ausgeführt werden kann!

Innerorts besteht eine grundsätzliche Anleinpflicht für große (ab 40
cm Stockmaß und ab 20 Kilo Gewicht) und gefährliche Hunde!



 



 

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