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AHO Aktuell - 30.09.2006

Stendal: Spendensammlung für Kampfhund-Opfer


Magdeburg / Stendal (aho) - Nach der Kampfhunde-Attacke in Stendal
rufen die Stadt und ein Sportverein zu Spenden für das zehnjährige
Opfer auf. Es wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Nach den Angaben
der Stadt wird das Geld vor allem für die langwierigen
Nachbehandlungen benötigt. Alexander war am Sonntag von einer
amerikanischen Bulldogge angegriffen und schwer an Rücken und Hals
verletzt worden
. Nach Ermittlungen der Polizei war das Tier nicht
angeleint. Gegen den 25-jährigen Hundebesitzer wird wegen des
Verdachts fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die Stadt Stendal
sieht keine Veranlassung für neue Maßnahmen. Vize-Bürgermeister Axel
Kleefeld gegenüber der Presse: "Wir haben alle rechtlichen
Möglichkeiten ausgereizt." Er verwies auf Leinenzwang in bebauten
Gebieten und eindeutig ausgewiesene Plätze, wo Hunde frei laufen
dürfen. "Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Geldstrafe belegt."
Ansonsten sei die Politik gefordert.

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt brachte am Freitag einen
Gesetzentwurf gegen gefährliche Hunde auf den Weg. Geplant ist, dass
sich die Landesregierung in ihrer nächsten Sitzung am 10. Oktober mit
dem Entwurf beschäftigt und dieser danach direkt an den Landtag
weitergeleitet wird. In erster Lesung könnte der Gesetzentwurf nach
Angaben des Landtags dann noch in der Sitzung am 19./20. Oktober
behandelt werden. Mit dem Gesetz soll das Innenministerium ermächtigt
werden, per Verordnung verschiedene Auflagen für die Haltung
bestimmter Hunde zu erlassen. Vorgesehen sind Rasselisten und Leinen-
sowie Maulkorbzwang für bestimmte Bereiche. Den Planungen zufolge
sollen diese Auflagen für etwa zehn Hunderassen gemacht werden. Zudem
soll für die Halter gefährlicher Hunde die Pflicht zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung eingeführt werden. Vorbild der geplanten
gesetzlichen Regelungen ist das Land Hessen. Dort hatte das
Kampfhundegesetz mehreren Klagen Stand gehalten.



 



 

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