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AHO Aktuell - 11.10.2006

Schutz vor gefährlichen Hunden: Kabinett von Sachsen-Anhalt legt Gesetzentwurf vor


Magdeburg (aho) - Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat in ihrer
Sitzung vom Dienstag den Entwurf des "Gesetzes zur Vorsorge gegen die
von Hunden ausgehenden Gefahren" zur Weiterleitung an den Landtag
beschlossen. Innenminister Holger Hövelmann: "Wir müssen endlich den
Zustand beenden, dass Sachsen-Anhalt das einzige Land ohne landesweite
Regelung gegen gefährliche Hunde ist. Deshalb haben wir diesen Auftrag
aus der Koalitionsvereinbarung zügig umgesetzt."

Mit dem Gesetz soll eine tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen werden,
um insbesondere Gefahren für Leib und Leben von Menschen und Tieren,
die von Hunden bestimmter Rassen ausgehen können, in Zukunft wirksam
vorbeugen zu können. Zudem sollen die Halter gefährlicher Hunde zum
Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden, um im
Falle einer Schädigung Dritter die Begleichung der finanziellen Folgen
auch dann sicherzustellen, wenn die für den Ausgleich des Schadens
verantwortlichen Personen nicht über ausreichende finanzielle Mittel
verfügen.

Hövelmann kündigte an, auf der Grundlage des Gesetzes durch Verordnung
eine Liste gefährlicher Hunderassen zu bestimmen und für diese Hunde
unter anderem einen Leinen- und Maulkorbzwang, eine "Wesensprüfung"
und die Kennzeichnung durch einen elektronisch lesbaren Chip zu
regeln. Für die Halter ist eine Zuverlässigkeits- und Sachkundeprüfung
("Hundeführerschein") vorgesehen, Grundstücke und Wohnungen müssen
gesondert gesichert werden. Eine Ausbildung von Hunden mit dem Ziel
gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit für Mensch und Tier soll
verboten werden. Bei konkreten Gefahren wird die Sicherstellung oder
eventuell sogar die Tötung des Hundes ermöglicht.

Die wesentlichen Regelungen der früheren Gefahrenabwehrverordnung zum
Schutz vor gefährlichen Hunden vom 26. März 2002 wurden mit Urteil des
Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2002 für nichtig erklärt,
weil eine gesetzliche Grundlage für die Verordnung von Maßnahmen zur
Gefahrenvorsorge fehle. Das Bundesverwaltungsgericht und das OVG
Sachsen-Anhalt halten jedoch Gefahrenvorsorgevorschriften in eine
sogenannte Rasseliste grundsätzlich für zulässig, insbesondere die
Aufnahme bestimmter Hunde, bei denen auf Grund ihrer
Rassezugehörigkeit ein überdurchschnittliches Gefährdungspotenzial
vermutet werde und auch nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der
Fachwissenschaft nicht auszuschließen sei. Derartige Regelungen
bedürften aber einer speziellen gesetzlichen Grundlage.

Dass eine Regelung für Sachsen-Anhalt erforderlich ist, zeigen schon
die jüngeren Ereignisse: Bei einem Beißvorfall am 8. Dezember 2003 in
der Gemeinde Globig-Bleddin (Landkreis Wittenberg) war ein 76-jähriger
Rentner von zwei Staffordshire-Terrier-Mischlingen, die
unbeaufsichtigt den Hof ihrer Halterin verlassen hatten, angegriffen
und durch Bisse schwer verletzt worden. Die beiden angreifenden Hunde
waren bis zu diesem Vorfall nicht auffällig geworden, und auch in
einer amtstierärztlichen Begutachtung ergaben sich keine Hinweise auf
ein aggressives Verhalten der Hunde. Bei einem weiteren Beißvorfall am
14. Januar 2004 in Magdeburg waren mehrere Passanten, darunter ein
Kind und ein Polizeibeamter, von einem Rottweilermischling, der sich
beim Ausführen aus seinem Halsband befreit hatte, gebissen und
verletzt worden. Am 8. März 2006 kam es in Magdeburg zu einem
Beißvorfall, bei dem ein an einer Wohnungstür im Treppenhaus
angeleinter Staffordshire Pittbull Terrier im Beisein des Hundehalters
einem 8-jährigen Mädchen ins Gesicht gebissen hat und das Kind dabei
schwer verletzte. Der in der jüngeren Vergangenheit folgenschwerste
Beißvorfall in Sachsen-Anhalt ereignete sich am 23. Juli 2006. In der
Gemeinde Rossau (Landkreis Stendal) wurde eine 91-jährige Rentnerin
von dem ihr bekannten American Staffordshire Terrier ihres Enkels
mehrfach in Arme und Beine gebissen und verstarb am Unfallort an ihren
schweren Verletzungen.

"Solche Vorfälle können sich jeden Tag überall in Sachsen-Anhalt
wiederholen. Sie stellen eine latente erhebliche Bedrohung für jede
einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger dar", betonte Minister
Hövelmann.



 



 

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