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AHO Aktuell - 12.10.2006

Stadt Jülich: Hunde müssen jederzeit unter Kontrolle sein


Jülich (aho) - Viele Hundehalter haben es immer noch nicht begriffen -
es besteht innerhalb des Stadtgebietes von Jülich eine Anleinpflicht:
für jeden Hund! Laut § 11 der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Jülich" gilt im gesamten Stadtgebiet folgende Regelung:

Auf Verkehrsflächen und in Anlagen dürfen Hunde nur von
aufsichtsfähigen Personen geführt werden. Innerhalb geschlossener
Ortslagen - sowie auf Spazier- und Radwegen - sind Hunde anzuleinen.
Bissige und bösartige Hunde müssen an kurzer Leine bei Fuß geführt
werden und einen Maulkorb tragen.

Hunde dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die auch in der Lage
sind, den Hund zu kontrollieren und - wenn nötig - festzuhalten.
Kleinkinder, Heranwachsende oder schmächtige Personen sollten nie mit
Hunden, die schwerer sind als sie selbst, spazieren gehen.

Es besteht absoluter Leinenzwang für Hunde in geschlossenen
Ortschaften, also z.B. in der Jülicher Innenstadt. Dieser Leinenzwang
gilt für alle Hunde - es existieren von dieser Regel auch keine
Ausnahmen.



 



 

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