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AHO Aktuell - 19.10.2006

Lübeck: Ordnungsdienst und Politessen kontrollieren Hundemarken


Lübeck (aho) - Der Lübecker Ordnungsdienst wird bei seinen
Kontrollgängen künftig auch überprüfen, ob Hundehalter für ihren
Vierbeiner Steuern zahlen. Der seit 2004 im Bereich
Verkehrsangelegenheiten eingerichtete Ordnungsdienst hat auch bislang
schon darauf geachtet, dass Hundehalter ihren Pflichten nachkommen -
beispielsweise, ob die Hunde in der Innenstadt angeleint sind oder ob
Hundekot beseitigt wird. Bei Verstößen gegen die Vorschriften werden
gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im Zuge solcher Kontrollen soll nun auch festgestellt werden, ob die
Hunde die erforderliche Hundesteuermarke tragen und zur Hundesteuer
angemeldet sind. Sollte der angehaltene Hundehalter nicht nachweisen
können, dass der Hund zur Steuer angemeldet wurde, wird der
Ordnungsdienst die Personalien feststellen und diese Daten an den
Bereich Steuern zur Überprüfung weiter geben. Würde festgestellt
werden, dass der Hund nicht angemeldet wurde, erfolgt eine -
gegebenenfalls auch rückwirkende - Festsetzung der Hundesteuer,
verbunden mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht nach der Hundesteuersatzung der
Hansestadt Lübeck.

Hundehalter oder halterinnen, die es bisher versäumt haben, ihre im
Lübecker Haushalt gehaltenen Vierbeiner zur Hundesteuer anzumelden,
sollten die Anmeldung umgehend nachholen, weil sonst ein Bußgeld
droht. Anträge gibt es in jedem Stadtteilbüro. Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund 126 Euro pro Jahr.

Gemäß der Hundessteuersatzung der Hansestadt Lübeck muss derjenige,
der einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, ihn innerhalb von 14 Tagen
bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Steuern, anmelden.

Derzeit sind in der Hansestadt Lübeck rund 6.300 Hunde angemeldet.

Wer das Anleinen vergisst, zahlt 35 Euro, und wer den Kot seines
Hundes nicht beseitigt, ist regelmäßig mit 50 Euro dabei. Dass die
Ordnungsdienstler künftig auch als "Steuerfahnder" auftreten, hat
praktische Gründe: Sie sind vor Ort, die Überprüfung bedeutet kaum
Mehraufwand. Darauf, dass man sich vor ihnen mit etwas Geschick
verstecken könne, sollten Steuersünder lieber nicht vertrauen. Denn
auch die rund 40 Politessen sind grundsätzlich gehalten, bei derlei
Ordnungswidrigkeiten tätig zu werden.


 



 

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