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AHO Aktuell - 25.10.2006

Schweiz: Verbotene Hunderassen werden im Kanton Wallis überprüft


Sitten/Sion (aho) - Am 7. Dezember 2005 hat die Walliser Regierung
beschlossen, ab dem 1. Januar 2006 zwölf Hunderassen* und deren
Kreuzungen auf kantonalem Gebiet zu verbieten. Jeder Hundebesitzer
war verpflichtet, sein Tier bis zum 30. September 2006 einer Prüfung
zu unterziehen. Diese wird durch einen anerkannten Tierarzt mit
Fähigkeitszeugnis zur Beurteilung gefährlicher Hunde durchgeführt.
Etwa 60% der Hunde wurden geprüft, während einhundertacht (108) noch
nicht vorgeführt wurden. Das hierfür verantwortliche Veterinäramt
gibt die Erklärungen und legt das weitere Vorgehen für Genehmigungen
fest.

Sowohl aufgrund spontaner Anzeigen, als auch aufgrund der Sammlung
kommunaler und gesamtschweizerischer Daten (ANIS-Datenbank), wurden
im Wallis 373 Hunde gezählt, die zu den verbotenen Hunderassen oder
deren Kreuzungen gehören. Jeder Hundebesitzer wurde schriftlich
aufgefordert, sein Tier einer Prüfung zu unterziehen. Der vom
Veterinäramt angewendete Veranlagungstest wurde in Zusammenarbeit mit
Walliser Tierärzten, die über eine spezielle Ausbildung im
Verhaltensbereich verfügen, erarbeitet und ausgeführt.

Von den 373 Hunden wurden 225 geprüft, d.h. etwa 60% . Drei (3) Hunde
wurden nicht geprüft, da sie zwischenzeitlich eines natürlichen Todes
verstarben. Zehn (10) Hunde wurden nicht geprüft, da sie nicht mehr im
Wallis gehalten werden. Siebenundzwanzig (27) Hunde wurden
eingeschläfert. Es bleiben einhundertacht (108) im Wallis verbotene
Hunde, die noch nicht geprüft wurden, d.h. etwa 29% der Auszählung.

Einhundertacht (108) im Wallis verbotene Hunde haben sich somit der
gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung noch nicht unterzogen. Diese Zahl
muss mit Vorbehalt betrachtet werden. Es könnte sein, dass einige
Hundebesitzer den Tod oder den Umzug eines Hundes nicht angegeben
haben. Das Veterinäramt nimmt zurzeit mit jedem Besitzer Kontakt auf,
um die Situation zu klären. Es werden Maßnahmen vorgenommen, wenn sich
ein Hundebesitzer weigern sollte, seinen Hund den vorgeschriebenen
Beurteilungen zu unterwerfen.

225 in drei Kategorien aufgeteilte Hunde

Die Hunde der ersten Kategorie haben eine ausreichende Erziehung
erhalten. Sie zeigten Menschen gegenüber ein gutes Sozialverhalten
und werden als „unter der Kontrolle des Herrchen stehend“ bezeichnet.
Der Besitzer erhält für seinen Hund, obwohl zur verbotenen Hunderasse
zählend, eine Aufenthaltsgenehmigung für das Wallis. Der Hund muss in
der Öffentlichkeit weiterhin an der Leine geführt werden und einen
Maulkorb tragen. Einhundertdreiundsechzig (163) Hunde gehören zu
dieser Kategorie 1, d.h. 72 %.

Die Hunde der 2. Kategorie weisen Erziehungsmängel oder Mängel im
Sozialverhalten auf. Sie gehorchen ihrem Herrn nicht immer. Diese
Hunde werden als korrekturfähig eingestuft und müssen innerhalb der
folgenden zwölf Monate an 20 Erziehungskursen eines Clubs des
Schweizerischen Kynologischen Verbands teilnehmen. Nach Abschluss der
Kurse, gibt der Hundeausbildner eine Beurteilung über die
Fortschritte des Hundes an das Veterinäramt ab. Vierundfünfzig (54)
Hunde gehören zur Kategorie 2, d.h. 24%.

Die Hunde der 3. Kategorie wurden vom prüfenden Tierarzt als
gefährlich eingestuft. Das Paar „Herr/Hund“ stellt ein objektives
Risiko für die Öffentlichkeit dar. Diese Hunde müssen an
individuellen Erziehungskursen oder aber an umfangreicheren
Verhaltensprüfungen teilnehmen bevor eine definitive Entscheidung
getroffen wird. Acht (8) Hunde gehören zur Kategorie 3, d.h. 4 %.
Zwei (2) dieser Hunde wurden nach der tierärztlichen Beurteilung von
ihrem Besitzer spontan eingeschläfert.

Gemäß den Auskünften durch das Veterinäramt oder durch die
Hundebesitzer haben 3% der geprüften Hunde einmal in ihrem Leben
einen Menschen angefallen, jedoch ohne schwerwiegende Verletzungen.
Diese Hunde gehören zur Kategorien 2 oder 3. Jegliche Einfuhr von
Hunden, die zu einer der verbotenen Rassen gehören, bleibt im Wallis
strikt untersagt. Die Fortpflanzung von Hunden, die zu einer der
verbotenen Rassen gehören aber eine Genehmigung erhalten haben,
bleibt ebenfalls untersagt. Dies gilt auch für eine Kreuzung mit
einem zu einer ungefährlichen Rasse gehörenden Hund.

--

* Die zwölf betroffenen Hunderassen sind: der Pitbull-Terrier, der
American Staffordshire-Terrier, der Staffordshire-Bullterrier, der
Bullterrier, der Dobermann, die Argentische Dogge, der Fila
Brasileiro, der Rottweiler, der Spanische Mastiss, der Neapolitan
Mastiss und der Tosa.




















 



 

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